Presseerklärung der Verteidigung im Rondenbarg Verfahren

Das Rondenbarg-Verfahren ist wegen der Covid-19-Pandemielage ausgesetzt und soll zu einem unbestimmten Zeitpunkt neu begonnen werden.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte im Dezember ein Prozess begonnen, in dem fünf jugendlichen Angeklagten unter anderem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Die Jugendlichen hatten sich während des G20-Gipfels an einer Demonstration beteiligt, die in der Straße Rondenbarg von der Polizei angehalten und mit Gewalt aufgelöst worden war. In diesem Zusammenhang waren einige Steine und pyrotechnische Gegenstände aus der Demonstration heraus in Richtung der Polizei geworfen worden, ohne irgendeinen Schaden zu verursachen.

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Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab – Rote Hilfe: „Verfahren hätte gar nicht erst eröffnet werden dürfen“

Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

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