Bericht vom zehnten Prozesstag (22.03.24)

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Der Prozess beginnt um 9:05 Uhr im Saal 288. Anwesend sind Richter*innen Boddin, Pohle und Werner, drei Schöff*innen, Anwält*innen Schrage, Rohrlack, Wedel und Richwin, Staatsanwältin Meesenburg sowie 17 Prozessbeobachter*innen.

Als erstes werden Erklärungen von Anwalt Schrage zu den gestrigen Zeugen verlesen. Beide Zeugen hätten ausgesagt, dass die Demo in den Rondenbarg abgebogen sei, bevor ein größeres Polizeiaufgebot vor Ort war. In Bezug auf den PKW suggerierte der Zeuge einen grundlosen Angriff auf das Fahrzeug durch die Demoteilnehmenden. Auf Nachfrage wurde deutlich, dass der PKW sehr dicht an die Demo herangefahren sei und der Fahrer möglicherweise daran gehindert werden sollte, das Fahrzeug als Waffe zu nutzen und in die Versammlung zu fahren. Das lässt nicht auf einen Grundkonsens der Demo schließen, Autos zu beschädigen.

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Bericht vom neunten Prozesstag (21.03.24)

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Der Prozess beginnt um 9:42 Uhr im Saal 288. Anwesend sind Richter*innen Boddin, Pohle und Werner, drei Schöff*innen, Anwält*innen Schrage und Rohrlack, Staatsanwältin Meesenburg sowie 21 Prozessbeobachter*innen.

Die Verhandlung findet weiterhin in dem kleineren Saal statt. Die Sicherheitskontrollen sind weiterhin übertrieben hoch mit Jacke, Gürtel, Schuhe ausziehen. Der Zuschauerraum ist sehr klein und durch eine Trennscheibe vom Saal abgetrennt. Das einzige Fenster ist abgeschlossen und die Organisation des Schlüssels gestaltet sich trotz mehrmaligem Nachfragen schwierig.

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Bericht vom achten Prozesstag (15.03.24)

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Die Verhandlung beginnt um etwa 9:10 Uhr. Sieben Prozessbeobachter*innen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Saal, obwohl sie vor 9 Uhr am Seiteneingang gewartet hatten und die Verhandlung erst beginnen soll, wenn alle Personen, die bis 9 Uhr in der Warteschlange stehen, auch im Saal eingetroffen sind. Die Kontrollen sind unverändert umfassend, inklusive Schuhe ausziehen. Es sind insgesamt 22 Personen im Publikum.

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Bericht vom siebten Prozesstag (14.03.24)

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Am 7. Prozesstag werden immer noch verschärfte Einlasskontrollen durchgeführt. Der Prozess findet das erste Mal im kleineren Staatsschutzsaal 288 statt. Etwa 15 Prozessbeobachter*innen nehmen teil. Von der Staatsanwaltschaft ist nur noch die Untergebene von Staatsanwalt Helfen – Staatsanwältin Meesenburg – anwesend.

Gleich zu Beginn kündigt die Richterin an, dass im Anschluss an den morgigen Verhandlungstag eine Rechtsbesprechung stattfinden soll. Bei dieser sollen alle mal sagen „was sie wollen“ und wie es aus ihrer Sicht weiter geht mit der Beweisaufnahme.

Es folgen drei Erklärungen von den Anwält*innen Wedel, Rohrlack und Richwin.

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Bericht vom sechsten Prozesstag (23.02.24)

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Am 6. Prozesstag sind etwa 25 Prozessbeobachter*innen da. Es gibt nach wie vor Kontrollen inklusive Schuhe ausziehen. Von der Staatsanwaltschaft ist wieder nur Helfen da.

Auf die Frage der Richterin Boddin, ob es schon Meinungen zur Selbstleseliste gibt, regt Anwalt Wedel an, das Wortprotokoll des Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vom 17.05.2018 auszugsweise in die Leseliste zu übernehmen. Dort war unter anderem Rondenbarg Thema. Das wird die Richterin machen und bittet um den Link. Sie führt die Selbstleseliste als Anordnung offiziell ein.

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Bericht vom fünften Prozesstag (22.02.24)

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Der Prozess beginnt etwas verspätet gegen 9:45 Uhr. Etwa 15 Prozessbeobachter*innen nehmen teil und müssen wie bereits die Tage zuvor an einem gesonderten Eingang verschärfte Kontrollen über sich ergehen lassen. Nicht alle Beobachter*innen bekommen den Beginn der Verhandlung mit obwohl sie sich vor 9:30 Uhr am Eingang eingefunden hatten. Die Staatsanwaltschaft ist nur mit einer Person vertreten.

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Bericht vom vierten Prozesstag (9.2.24)

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Der Prozesstag beginnt etwas verspätet gegen 10 Uhr, da erst die Öffentlichkeit hergestellt werden muss. Etwa 25 Prozessbeobachterinnen finden sich ein. Zu Beginn erklärt die Richterin, dass die Schöffinnen ab jetzt alle Erklärungen auch schriftlich ausgehändigt bekommen.

Die Augenscheinnahme wird fortgesetzt. Zunächst wird ein von Anwalt Wedel eingebrachtes Video gezeigt, dabei ist eine Vorführung beim „Tag der offenen Tür“ der Polizei Blumberg zu sehen. Es handelt sich um eine inszenierte Räumung einer Straßenschlacht mittels Wasserwerfer und Räumpanzer, inklusive der Verhaftung von Personen. Die Staatsanwaltschaft erklärt das Video als zusammenhangslos mit dem hier abgehaltenen Prozess, auch zu der Thematik der Tatbeobachter*innen sei hier keine Verbindung zum aktuellen Prozess zu ziehen.

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Bericht vom dritten Prozesstag (8.2.24)

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Der dritte Prozesstag beginnt um 9:30 Uhr vor knapp 40 solidarischen Zuschauenden. Zu Beginn erläutert die vorsitzende Richterin, dass der Prozess nun gegen nur noch zwei Angeklagte weitergeführt wird. Eine Angeklagte hat der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen sie zugestimmt und eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro akzeptiert. Ein anderer Angeklagter hat der vorläufigen Einstellung des Verfahrens zugestimmt und eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro akzeptiert. Eine weitere Angeklagte konnte zum heutigen Prozesstermin krankheitsbedingt nicht anreisen. Ihr Verfahren wurde abgetrennt.

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Prozesserklärung der Angeklagten vom 08.02.2024

Die beiden Angeklagten, die den Rondenbarg-Prozess weiter fortsetzen und das Einstellungsangebot ablehnten, haben heute folgende Prozesserklärung im Gericht verlesen:

Wir haben uns entschieden, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen abzulehnen. Seit sechseinhalb Jahren leben wir in Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen: Für jeden von uns ist es eine Belastung hier vor Gericht zu stehen, Als Angeklagte stehen wir unter enormem Druck mit ernsten beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Einbußen. Für eine Mitangeklagte war sogar ihr Aufenthaltsstatus von dem Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Manche von uns haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen. Wir alle kritisieren aber einheitlich die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen:

Im Kontext eines massiven Angriffs der Polizei auf die Demonstration am Rondenbarg, bei dem 14 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, wird von uns eine „Distanzierung von Gewalt“ gefordert. Das ist aus unserer Sicht eine Täter-Opfer-Umkehr. Wieso sollen wir uns von etwas distanzieren, das uns überhaupt nicht vorgeworfen wird? Wir können das nicht anders lesen als ein Versuch der Staatsanwaltschaft, uns und die Proteste gegen die G20 zu stigmatisieren. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten? Wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt? Warum sollen wir Geld zahlen, wenn wir seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen, jetzt alle zwei Wochen anreisen und die Kosten für unsere Verteidigung bezahlen müssen? Warum sollten manche als Teil des Angebots davon absehen, Entschädigung für die Untersuchungshaft zu fordern?

Bereits in den ersten Verhandlungstagen sind die zentralen Punkte der Anklage in sich zusammengefallen. Die vorsitzende Richterin bezeichnete es am ersten Prozesstag als „Wahnsinn“, das Vefahren in dieser Form überhaupt zu führen. Wir verstehen nicht, warum jetzt auch noch über Auflagen gestritten werden muss. Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren in die Länge? Warum wird der Prozess nicht heute und ohne Auflagen eingestellt?

Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist. Jeder weitere Prozesstag wäre ein Tag zu viel: Allein die Möglichkeit ohne individuellen Tatvorwurf vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Verfahren muss deshalb noch heute, und ohne Auflagen eingestellt werden.

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G20-Prozess geht weiter – Staatsanwaltschaft in der Defensive

Wir dokumentieren eine Presserklärung des Bündnis „Grundrechte verteidigen“

  • Landgericht weist Großteil der Anklagepunkte zurück
  • Angeklagte kritisieren Auflagen der Staatsanwaltschaft
  • Prozess wird heute fortgesetzt, Angeklagte werden sich äußern

Der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 begann am 18. Januar vor dem Hamburger Landgericht. Gleich zu Beginn wies die vorsitzende Richterin Sonja Boddin einen Großteil der Anklagepunkte zurück: Sie lehnte den Vergleich der Demonstration mit einem Hooligan-Aufmarsch – in Referenz auf ein BGH-Urteil von Mai 2017 – ab und erkannte an, dass es sich bei der Demonstration am Rondenbarg grundsätzlich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte.

Infolgedessen bot die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine „Distanzierung von Gewalt“ einzustellen. Einheitlich kritisieren die Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung werden zwei Angeklagte den Prozess fortführen. Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher nimmt sie, sowie ein gesundheitlich beeinträchtigter weiterer Angeklagter, das Angebot an.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es sollen Einzelne, denen keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden, kollektiv in Haftung genommen werden, wenn Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Allein die Möglichkeit für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Gerade deswegen fordert die Initiative „Grundrechte Verteidigen!“ eine sofortige Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.

Die Verhandlung wird am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr am Hamburger Landgericht fortgesetzt.

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