Bericht vom 24. Prozesstag (03.09.24)

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Der letzte Prozesstag beginnt um 11:30 Uhr und findet wieder im großen Saal 237 statt. Es sind etwa 60 solidarische Prozessbeobachter*innen anwesend und viele Pressevertreter*innen, die mit den Prozessbeteiligten im vorderen Bereich des durch eine riesige Plexiglasscheibe aufgeteilten Staatsschutzsaals sitzen.

Richterin Boddin beginnt mit der Verlesung des Urteils. Die beiden Angeklagten werden wegen Landfriedensbruch in Tateinheit mit Beihilfe zu versuchter schwerer Körperverletzung, Beihilfe zu tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zu Sachbeschädigung zu 90 Tagessätzen zu je 15 Euro beziehungsweise 40 Euro verurteilt, wobei 40 Tagessätze bereits als vollstreckt gelten. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Daran anschließend folgt eine etwa zweistündige Urteilsbegründung der Richterin Boddin. Sieben Jahre ist es her, dass der G20-Gipfel nach Hamburg kam und mit ihm massenhafter Protest. Es habe wechselseitige Feindbilder gegeben. Die Leidtragenden des Ganzen seien die Menschen in Hamburg gewesen. Es habe eine Eskalation der Gewalt gegeben. Auf Unmutsbekundungen aus dem Publikum reagiert die Richterin indem sie sagt, sie empfiehlt auch wirklich mal zuzuhören was die andere Seite zu sagen habe. Es seien tiefe Wunden in die Stadt geschlagen worden.

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Urteil im Rondenbarg-Verfahren: Ein Symbol der Kriminalisierung von Protest (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.

Der G20-Gipfel war von Anfang an begleitet von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau. In einem Gebiet von fast 40 Quadratkilometern wurde das Demonstrationsrecht de facto außer Kraft gesetzt. Genehmigte Protestcamps wurden ignoriert und aufgelöst, die „Welcome to Hell“-Demonstration wurde von der Polizei brutal zerschlagen, und selbst harmlose Aktionen wie das Cornern wurden mit massiver Gewalt unterbunden – ein klarer Gipfel der staatlichen Repression.

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Ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit – Revision wird geprüft

Wir dokumentieren eine Presserklärung der Bündnisse „Grundrechte verteidigen“ und „Gemeinschaftlicher Widerstand“

Am heutigen Dienstag, den 3. September 2024, endete der G20-Rondenbarg-Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Bündnisse „Grundrechte verteidigen“ und „Gemeinschaftlicher Widerstand“ kritisieren das Urteil scharf und bezeichnen es als einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Verteidigung prüft eine Revision und sieht dafür bereits mehrere Ansatzpunkte.

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Politische Abschluss-Statements der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Am 27.08.2024, dem 23. Prozesstag, hielten beide Angeklagte politische Abschluss-Statements. Hier dokumentieren wir ihre kämpferischen Beiträge.

Wir haben beide was Eigenes geschrieben, um frei zu erzählen, was uns auf dem Herzen liegt und haben das Ganze mit einem gemeinsamen Abschluss beendet. Da wir nicht wussten, welche Reihenfolge besser passt, haben wir vor Ort im Gericht Schnick Schnack Schnuck gespielt. Dadurch fing Gabi an und Nils kam danach.

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Bericht vom 23. Prozesstag (27.08.24)

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Neben allen Prozessbeteiligten sind 24 Prozessbeobachter*innen anwesend. Im Staatsschutzsaal gibt es eine riesige Plexiglasscheibe, welche den Beobachter*innen-Bereich vom Rest abtrennt. Weiterhin besteht die durch die Richterin veranlasste verschärfte Sicherheitsverfügung, welche unter anderem dafür sorgt, dass alle Beobachter*innen ihre Schuhe ausziehen müssen damit sie durchleuchtet werden können. Die Verhandlung beginnt um 9:45 Uhr.

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Bericht vom 22. Prozesstag (26.08.24)

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Der Prozesstag beginnt um 9:50 Uhr. Es sind 22 Prozessbeobachter*innen anwesend.

Zu Beginn verliest die Richterin Boddin die Wochenmeldung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) 22 aus 2017. Es geht darin um die „linksextremistische Mobilisierung gegen den G20-Gipfel“ Darin heißt es, dass die linksextremistische Szene eine ungewohnte Einigkeit zeige. Verschiedene Bündnisse wie NoG20, regionale Bündnisse, autonome und legalistische Strukturen mobilisieren. Von einer Lageeskalation und militanten Aktionen muss ausgegangen werden. Das Bündnis NoG20 besteht aus nichtextremistischen und autonomen, kommunistischen Gruppen wie Interventionistische Linke (IL), Ums Ganze (UG), GROW, PRP, Perspektive Kommunismus, DKP und Jugend gegen G20. Das Bündnis wird maßgeblich von IL und UG getragen. Zwei Aktionskonferenzen fanden statt. Es wurde eine Protestchoreographie und ein Aktionskonsens festgelegt. Es ist ein massenhafter Regelübertritt mit Menschenblockaden geplant. Es heißt darin „Von uns wird keine Eskalation ausgehen“. Quelle ist die Website von BlockG20 vom 16. Mai 2017. In der Meldung vom BfV heißt es, dass dies kein Bekenntnis zum Gewaltverzicht bedeutet, es sei Platz für alle Aktionsformen und auch Raum für militanten Protest vorgesehen. Emily Laquer wird zitiert: „Unser gemeinsamer Ausdruck ist bunt, und auch Schwarz“ (27.04.2017). Es wird in der Wochenmeldung auf die verschiedenen Bündnisse eingegangen wie Welcome to Hell und G20 entern. Außerdem werden Bündnisse aus Stuttgart, Berlin und die Autonome Antifa Freiburg erwähnt. Im Bericht ist auch eine Karte mit den regionalen Schwerpunkten der Mobilisierung enthalten.

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Rondenbarg-Verfahren: Gezielte Kriminalisierung von Protesten

Der Rondenbarg-Prozess, der seit Januar 2024 gegen mutmaßliche Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 geführt wird, steht kurz vor seinem Abschluss. Am 26. August 2024 könnte das Urteil verkündet werden, nachdem diese Woche die Plädoyers beginnen. Die Rote Hilfe e.V. verurteilt das Verfahren als Angriff auf die Versammlungsfreiheit und als gezielte Kriminalisierung politischen Protests.

Seit über 20 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht wiederholt unwillig, die Einwände der Verteidigung ernsthaft zu prüfen und die Umstände aufzuklären. Schon die Anklage basiert auf der umstrittenen These der „gemeinschaftlichen Mittäterschaft“, wobei den Angeklagten ihre bloße Anwesenheit bei einer Demonstration im Hamburger Straßenzug Rondenbarg am 7. Juli 2017 vorgeworfen wird. Im Verlauf des Protestzuges kam es zu Sachbeschädigungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei. Eine direkte Beteiligung daran oder an anderen möglichen Straftaten wird den Angeklagten nicht vorgeworfen. An die Stelle eines individuellen Schuldnachweises tritt somit ein pauschaler Vorwurf, der sich unterschiedslos gegen alle Teilnehmer*innen richtet. 

Auf dem Weg zu den G20-Protesten zog am 7. Juli 2017 eine Demonstration vom G20-Camp in Richtung Innenstadt. Am Rondenbarg stoppte die Polizei den Zug und ging mit brutaler Gewalt gegen die Demonstrant*innen vor, was zu mindestens elf Schwerverletzten führte. Viele der Verletzten stehen nun selbst vor Gericht. Die verantwortlichen Polizeibeamt*innen blieben bis heute straflos.

Das Verfahren zeigte auch, dass sich während des G20-Gipfels in Hamburg an verschiedenen Stellen V-Personen des Verfassungsschutzes unter die Demonstrant*innen mischten. Ob sie auch zur Eskalation am Rondenbarg beigetragen haben, wollte der als Zeuge geladene Beamte des Verfassungsschutzes mangels Aussagegenehmigung nicht sagen. Trotz dieser Enthüllungen wurden zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, was das Verfahren zusätzlich delegitimiert.

Während der Prozess noch läuft, hat das Landgericht Hamburg bereits die Eröffnung weiterer Verfahren gegen insgesamt 86 Personen angekündigt. Diese Prozesse sollen in den kommenden Monaten beginnen. Das zeigt, dass der Verfolgungseifer der Justiz noch lange nicht zu Ende ist und ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden soll, der das Demonstrationsrecht in Deutschland nachhaltig schwächen könnte.

Solidarität und Widerstand gegen staatliche Repression

Angesichts dieser Entwicklungen ruft die Rote Hilfe e. V. zur Solidarität mit den Angeklagten auf. Am 24. August 2024 finden in Hamburg und Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ statt. Diese Proteste sind ein starkes Zeichen gegen die zunehmende Kriminalisierung von Protesten und für die Verteidigung der Grundrechte.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und den Freispruch aller Angeklagten. „Der Rondenbarg-Prozess zeigt in erschreckender Weise, wie der Staat versucht, legitimen Protest zu unterdrücken und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen. Das Rondenbarg-Verfahren zielt darauf ab, ein Exempel zu statuieren und soll offenbar als Präzedenzfall dienen, um künftige Proteste zu kriminalisieren. Die Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen §125 StGB in diesem Kontext ist höchst problematisch, da hierdurch das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt werden könnten. Die drohende Verurteilung der Angeklagten würde nicht nur diese Menschen treffen, sondern könnte weitreichende Folgen für die gesamte Protestkultur in Deutschland haben.“

Aktualisierung: Die Plädoyers und die Urteilsverkündung verschieben sich. Das Urteil wird derzeit für Anfang September erwartet.

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Demonstrationen am 24. August in Hamburg und Karlsruhe vor dem Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Der G20-Rondenbarg-Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Mit einer Urteilsverkündung ist Ende August zu rechnen. Wir wollen vor der Urteilsverkündung gemeinsam unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ auf die Straße gehen. Das Solidaritätsbündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ruft am Samstag, dem 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf.

Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Karlsruhe | Friedrichsplatz

Die nächsten Prozesstermine:

  • 15.08.2024: 21. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 16.08.2024: 22. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 26.08.2024: 23. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 27.08.2024: 24. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

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