Mal wieder nach Hamburg kommen – Aktuelle Infos zum Rondenbarg-Prozess 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf im so genannten Rondenbarg-Komplex stehen ab 18. Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Hamburger Landgericht. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Prozesse in dieser Sache vorzeitig abgebrochen.

Was ist passiert?
Pressespiegel

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Prozessberichte

Die Rote Hilfe, die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ sowie zahlreiche lokale linke Organisationen und Solidaritätsinitiativen unterstützen die betroffenen Genoss*innen, die als Angeklagte von der Klassenjustiz stellvertretend für uns alle vor Gericht stehen.

Prozesstermine

An jedem Prozesstag wird es ab einer Stunde vor Beginn für die Dauer der Verhandlung eine Kundgebung vor dem Gericht geben.
Termine und Uhrzeiten

Aktuelle Pressemitteilungen der Roten Hilfe

15.01.2024: Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess

08.11.2023: Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Aktuelle Solidaritätserklärungen

Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/erneuter-prozessauftakt-im-g20-rondenbarg-verfahren/

Perspektive Kommunismus
https://perspektive-kommunismus.org/2024/01/15/rondenbarg-prozess-begleitung-und-solidemo-in-hamburg/

Interventionistische Linke
https://interventionistische-linke.org/beitrag/wir-stehen-eurer-seite

Initiative „Grundrechte Verteidigen!“
https://grundrechteverteidigen.de/neuer-g20-prozess-in-hamburg-versammlungsfreiheit-verteidigen/

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Bericht vom sechsten Prozesstag (23.02.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Am 6. Prozesstag sind etwa 25 Prozessbeobachter*innen da. Es gibt nach wie vor Kontrollen inklusive Schuhe ausziehen. Von der Staatsanwaltschaft ist wieder nur Helfen da.

Auf die Frage der Richterin Boddin, ob es schon Meinungen zur Selbstleseliste gibt, regt Anwalt Wedel an, das Wortprotokoll des Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vom 17.05.2018 auszugsweise in die Leseliste zu übernehmen. Dort war unter anderem Rondenbarg Thema. Das wird die Richterin machen und bittet um den Link. Sie führt die Selbstleseliste als Anordnung offiziell ein.

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Bericht vom fünften Prozesstag (22.02.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Der Prozess beginnt etwas verspätet gegen 9:45 Uhr. Etwa 15 Prozessbeobachter*innen nehmen teil und müssen wie bereits die Tage zuvor an einem gesonderten Eingang verschärfte Kontrollen über sich ergehen lassen. Nicht alle Beobachter*innen bekommen den Beginn der Verhandlung mit obwohl sie sich vor 9:30 Uhr am Eingang eingefunden hatten. Die Staatsanwaltschaft ist nur mit einer Person vertreten.

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Bericht vom vierten Prozesstag (9.2.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Der Prozesstag beginnt etwas verspätet gegen 10 Uhr, da erst die Öffentlichkeit hergestellt werden muss. Etwa 25 Prozessbeobachterinnen finden sich ein. Zu Beginn erklärt die Richterin, dass die Schöffinnen ab jetzt alle Erklärungen auch schriftlich ausgehändigt bekommen.

Die Augenscheinnahme wird fortgesetzt. Zunächst wird ein von Anwalt Wedel eingebrachtes Video gezeigt, dabei ist eine Vorführung beim „Tag der offenen Tür“ der Polizei Blumberg zu sehen. Es handelt sich um eine inszenierte Räumung einer Straßenschlacht mittels Wasserwerfer und Räumpanzer, inklusive der Verhaftung von Personen. Die Staatsanwaltschaft erklärt das Video als zusammenhangslos mit dem hier abgehaltenen Prozess, auch zu der Thematik der Tatbeobachter*innen sei hier keine Verbindung zum aktuellen Prozess zu ziehen.

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Bericht vom dritten Prozesstag (8.2.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Der dritte Prozesstag beginnt um 9:30 Uhr vor knapp 40 solidarischen Zuschauenden. Zu Beginn erläutert die vorsitzende Richterin, dass der Prozess nun gegen nur noch zwei Angeklagte weitergeführt wird. Eine Angeklagte hat der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen sie zugestimmt und eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro akzeptiert. Ein anderer Angeklagter hat der vorläufigen Einstellung des Verfahrens zugestimmt und eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro akzeptiert. Eine weitere Angeklagte konnte zum heutigen Prozesstermin krankheitsbedingt nicht anreisen. Ihr Verfahren wurde abgetrennt.

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Prozesserklärung der Angeklagten vom 08.02.2024

Die beiden Angeklagten, die den Rondenbarg-Prozess weiter fortsetzen und das Einstellungsangebot ablehnten, haben heute folgende Prozesserklärung im Gericht verlesen:

Wir haben uns entschieden, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen abzulehnen. Seit sechseinhalb Jahren leben wir in Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen: Für jeden von uns ist es eine Belastung hier vor Gericht zu stehen, Als Angeklagte stehen wir unter enormem Druck mit ernsten beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Einbußen. Für eine Mitangeklagte war sogar ihr Aufenthaltsstatus von dem Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Manche von uns haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen. Wir alle kritisieren aber einheitlich die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen:

Im Kontext eines massiven Angriffs der Polizei auf die Demonstration am Rondenbarg, bei dem 14 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, wird von uns eine „Distanzierung von Gewalt“ gefordert. Das ist aus unserer Sicht eine Täter-Opfer-Umkehr. Wieso sollen wir uns von etwas distanzieren, das uns überhaupt nicht vorgeworfen wird? Wir können das nicht anders lesen als ein Versuch der Staatsanwaltschaft, uns und die Proteste gegen die G20 zu stigmatisieren. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten? Wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt? Warum sollen wir Geld zahlen, wenn wir seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen, jetzt alle zwei Wochen anreisen und die Kosten für unsere Verteidigung bezahlen müssen? Warum sollten manche als Teil des Angebots davon absehen, Entschädigung für die Untersuchungshaft zu fordern?

Bereits in den ersten Verhandlungstagen sind die zentralen Punkte der Anklage in sich zusammengefallen. Die vorsitzende Richterin bezeichnete es am ersten Prozesstag als „Wahnsinn“, das Vefahren in dieser Form überhaupt zu führen. Wir verstehen nicht, warum jetzt auch noch über Auflagen gestritten werden muss. Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren in die Länge? Warum wird der Prozess nicht heute und ohne Auflagen eingestellt?

Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist. Jeder weitere Prozesstag wäre ein Tag zu viel: Allein die Möglichkeit ohne individuellen Tatvorwurf vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Verfahren muss deshalb noch heute, und ohne Auflagen eingestellt werden.

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G20-Prozess geht weiter – Staatsanwaltschaft in der Defensive

Wir dokumentieren eine Presserklärung des Bündnis „Grundrechte verteidigen“

  • Landgericht weist Großteil der Anklagepunkte zurück
  • Angeklagte kritisieren Auflagen der Staatsanwaltschaft
  • Prozess wird heute fortgesetzt, Angeklagte werden sich äußern

Der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 begann am 18. Januar vor dem Hamburger Landgericht. Gleich zu Beginn wies die vorsitzende Richterin Sonja Boddin einen Großteil der Anklagepunkte zurück: Sie lehnte den Vergleich der Demonstration mit einem Hooligan-Aufmarsch – in Referenz auf ein BGH-Urteil von Mai 2017 – ab und erkannte an, dass es sich bei der Demonstration am Rondenbarg grundsätzlich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte.

Infolgedessen bot die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine „Distanzierung von Gewalt“ einzustellen. Einheitlich kritisieren die Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung werden zwei Angeklagte den Prozess fortführen. Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher nimmt sie, sowie ein gesundheitlich beeinträchtigter weiterer Angeklagter, das Angebot an.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es sollen Einzelne, denen keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden, kollektiv in Haftung genommen werden, wenn Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Allein die Möglichkeit für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Gerade deswegen fordert die Initiative „Grundrechte Verteidigen!“ eine sofortige Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.

Die Verhandlung wird am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr am Hamburger Landgericht fortgesetzt.

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Bericht vom zweiten Prozesstag (19.1.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Zu Beginn des zweiten Prozesstages geht die Richterin auf das Gespräch nach der Sitzung am 18. Januar ein. Sie verliest dazu einen Vermerk über die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflagen für alle Angeklagten. Bei der Erörterung waren neben den Richter*innen alle Anwält*innen, die Staatsanwaltschaft und die fünf Angeklagten anwesend. Die Richterin sagt, dass das Hooligan-Urteil nicht auf das Rondenbarg-Verfahren übertragen werden kann. Stattdessen will sie es eher mit der Entscheidung im Elbchaussee-Verfahren vergleichen. Eine Einstellung könne nach § 153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) mit einer Geldauflage und einer allgemeinen Form der Distanzierung von Gewalt bei Demonstrationen erfolgen.

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Bericht vom ersten Prozesstag (18.1.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Der Prozess findet im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Hamburg statt. Der Publikumsbereich mit etwa 100 Plätzen ist durch eine massive Glasscheibe und ein Gitter vom Gerichtsbereich abgetrennt.

Der Prozess beginnt mit einer Verspätung von etwa 1,5 Stunden. Grund dafür sind umfangreiche Einlasskontrollen, die das Gericht angeordnet hatte. Die Besucher*innen des Prozesses müssen durch einen Seiteneingang in das Gericht, ihre Sachen werden durchleuchtet, sogar die Schuhe müssen ausgezogen werden. In das Gericht kann nur Papier und Stift mitgenommen werden. Der Publikumsbereich ist, neben Pressevertreter*innen, komplett mit solidarischen Prozessbeobachter*innen gefüllt.

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Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Heute war der erste Prozesstag im G20-Rondenbarg-Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Zwei der Angeklagten haben während des Prozesses eine von allen Angeklagten gemeinsam getragene Prozesserklärung verlesen.

Gemeinsame Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Gipfelproteste wie in Hamburg haben eine lange Tradition: Seit Jahrzehnten gehen weltweit Hunderttausende gegen die G20 auf die Straße. Und das hat auch gute Gründe. Die G20 gründeten sich im Zuge der Asienkrise 1999. Sie hinterließ tiefe Spuren weltweit: Massive Sozialkürzungen, Arbeits- und Wohnungsverluste, Hunger, Armut, Elend für Millionen von Menschen. Die G7 – selbst ein Produkt der großen globalen Krise in den 70er Jahren – initiierten deshalb ein Treffen der 20 mächtigsten Staaten der Welt, das von nun an jährlich stattfindet. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Weltwirtschaft zu stabilisieren. Aber die nächste Erschütterung ließ nicht lange auf sich warten. 2008 folgte ein erneuter Crash, die größte Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem zweiten Weltkrieg. Wieder wurden Krisenlasten auf dem Rücken der Bevölkerung abgewälzt.

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