Presseerklärung der Verteidigung im Rondenbarg Verfahren

Das Rondenbarg-Verfahren ist wegen der Covid-19-Pandemielage ausgesetzt und soll zu einem unbestimmten Zeitpunkt neu begonnen werden.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte im Dezember ein Prozess begonnen, in dem fünf jugendlichen Angeklagten unter anderem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Die Jugendlichen hatten sich während des G20-Gipfels an einer Demonstration beteiligt, die in der Straße Rondenbarg von der Polizei angehalten und mit Gewalt aufgelöst worden war. In diesem Zusammenhang waren einige Steine und pyrotechnische Gegenstände aus der Demonstration heraus in Richtung der Polizei geworfen worden, ohne irgendeinen Schaden zu verursachen.

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Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab – Rote Hilfe: „Verfahren hätte gar nicht erst eröffnet werden dürfen“

Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

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Rondenbarg-Pilotverfahren gegen fünf Aktivist*innen startet am 3. Dezember (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex sind nicht nur ein weiterer Höhepunkt in der massiven Repressionswelle gegen G20-Gegner*innen, die auch dreieinhalb Jahre nach dem Gipfel in Hamburg im Juli 2017 weiter ungebrochen ist. sondern mit insgesamt über 80 Angeklagten der größte Mammutprozess gegen Linke seit Jahrzehnten.

Am 3. Dezember 2020 beginnt nun der Pilotprozess gegen die fünf jüngsten Angeklagten, die bei den G20-Protesten noch minderjährig waren. Über viele Monate hinweg müssen die Heranwachsenden nun wöchentlich nach Hamburg zu ihren Prozessterminen pendeln, was eine ungeheure Belastung für die fünf Betroffenen darstellt. Die eigentlichen Ereignisse geben wahrlich keinen Anlass zu einem so aufgeblähten Prozess. Etwa 200 Demonstrant*innen, die auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren, wurden am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld ohne Vorwarnung von einer BFE-Einheit angegriffen.

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Rote Hilfe e.V. mit Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

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Rondenbarg-Pilotverfahren: Fünf Jugendliche ab Dezember vor Gericht (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.

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Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen – Tag X ist der 28. November 2020! (Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“)

Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen. Als erstes werden die fünf jüngsten Aktivist*innen ab Dezember in Hamburg wöchentlich vor dem Landgericht erscheinen müssen. Der erste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 3. Dezember 2020. Tag X, der Samstag vor der Prozesseröffnung, ist somit der 28. November 2020. In mehreren Städten werden Aktionen geplant. In Berlin ist bereits eine Demo und in Braunschweig eine Kundgebung angekündigt. Zeigen wir Solidarität, lassen wir die Betroffenen nicht alleine!

Pressemitteilung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum angekündigten Beginn der Rondenbarg Verfahren am 03.12.20 in Hamburg

Am Mittwoch, den 03.12.2020, beginnt der erste Gruppenprozess im Rondenbarg-Massenverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Fünf damals unter 18-jährige Jugendliche werden wegen der Teilnahme an einer Demonstration im Zuge der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vor Gericht gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen. Mehrjährige Haftstrafen sind angedroht. Insgesamt sind über 80 Personen in mehreren Verfahrensgruppen angeklagt.

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Schluss mit der Repression gegen G20-Gegner*innen! (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzt die Verfolgung der Demonstrant*innen, die 2017 bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in der Hamburger Straße Rondenbarg von einem brutalen Polizeiangriff betroffen waren, ungehemmt fort.

Nachdem im Herbst 2019 die erste Anklageschrift an 19 Aktivist*innen verschickt wurde, die in einem Massenprozess vor dem Jugendgericht abgeurteilt werden sollen, folgten seither im Abstand weniger Wochen weitere Anklagen. In den vergangenen Tagen erhielten erneut acht Genoss*innen Post, so dass die Zahl der Angeklagten in den nun sieben bekannten Verfahren auf 77 angestiegen ist.

„Es ist jetzt schon offensichtlich, dass die maßlose staatliche Verfolgungswut gegen die Anti-G20-Proteste mit den Großprozessen im Rondenbarg-Komplex einen neuen Höhepunkt anstrebt“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Im Moment sind die Möglichkeiten der Betroffenen, sich mit ihren Anwält*innen zu treffen, durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkt. Dass gerade jetzt eine weitere Anklageschrift verschickt wurde, ist ein weiteres Zeichen, wie rücksichtslos die Repressionsorgane gegen linke Aktivist*innen vorgehen. Wir müssen auch in den kommenden Wochen mit weiteren Anklageschriften rechnen und rufen die Betroffenen dazu auf, sich bei Erhalt eines Briefes umgehend mit der Roten Hilfe in Verbindung zu setzen. Nur durch kollektive Solidarität können wir den staatlichen Angriffen effektiv widerstehen.“

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Solidarisch, kollektiv und mit konsequenter Aussageverweigerung: gemeinsam gegen die Rondenbarg-Prozesse in Hamburg (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Schon vor dem G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 diente dieses Großereignis als Anlass, um linke Aktivist*innen mit massiven Repressalien zu überziehen. Die Proteste selbst wurden brutal angegriffen, und seither werden unter Verweis auf das Gipfeltreffen die absurdesten Verfolgungsmaßnahmen erprobt – vom Verbot der Internetplattform linksunten bis hin zum Online-Pranger gegen Menschen, die der Teilnahme an Aktionen vor Ort verdächtigt wurden. Nun stehen zwei politische Massenprozesse gegen insgesamt 30 Linke bevor, die nach dem Kollektivschuldprinzip abgeurteilt werden sollen. Anfang September 2019 wurde 19 jungen Gipfelgegner*innen eine umfangreiche Anklageschrift zugesandt. Darin wird ihnen vorgeworfen, an einem Demonstrationszug durch die Hamburger Straße Rondenbarg während des G20-Gipfels im Juli 2017 beteiligt gewesen zu sein. Alle waren damals 21 Jahre oder jünger und gelten damit als Jugendliche bzw. Heranwachsende. Geplant ist, sie alle gemeinsam vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzuklagen.

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Rote Hilfe e.V. verurteilt Razzien gegen G20-Gegner*innen (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.

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