Urteil im Rondenbarg-Verfahren: Ein Symbol der Kriminalisierung von Protest (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.

Der G20-Gipfel war von Anfang an begleitet von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau. In einem Gebiet von fast 40 Quadratkilometern wurde das Demonstrationsrecht de facto außer Kraft gesetzt. Genehmigte Protestcamps wurden ignoriert und aufgelöst, die „Welcome to Hell“-Demonstration wurde von der Polizei brutal zerschlagen, und selbst harmlose Aktionen wie das Cornern wurden mit massiver Gewalt unterbunden – ein klarer Gipfel der staatlichen Repression.

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Ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit – Revision wird geprüft

Wir dokumentieren eine Presserklärung der Bündnisse „Grundrechte verteidigen“ und „Gemeinschaftlicher Widerstand“

Am heutigen Dienstag, den 3. September 2024, endete der G20-Rondenbarg-Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Bündnisse „Grundrechte verteidigen“ und „Gemeinschaftlicher Widerstand“ kritisieren das Urteil scharf und bezeichnen es als einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Verteidigung prüft eine Revision und sieht dafür bereits mehrere Ansatzpunkte.

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Rondenbarg-Verfahren: Gezielte Kriminalisierung von Protesten

Der Rondenbarg-Prozess, der seit Januar 2024 gegen mutmaßliche Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 geführt wird, steht kurz vor seinem Abschluss. Am 26. August 2024 könnte das Urteil verkündet werden, nachdem diese Woche die Plädoyers beginnen. Die Rote Hilfe e.V. verurteilt das Verfahren als Angriff auf die Versammlungsfreiheit und als gezielte Kriminalisierung politischen Protests.

Seit über 20 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht wiederholt unwillig, die Einwände der Verteidigung ernsthaft zu prüfen und die Umstände aufzuklären. Schon die Anklage basiert auf der umstrittenen These der „gemeinschaftlichen Mittäterschaft“, wobei den Angeklagten ihre bloße Anwesenheit bei einer Demonstration im Hamburger Straßenzug Rondenbarg am 7. Juli 2017 vorgeworfen wird. Im Verlauf des Protestzuges kam es zu Sachbeschädigungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei. Eine direkte Beteiligung daran oder an anderen möglichen Straftaten wird den Angeklagten nicht vorgeworfen. An die Stelle eines individuellen Schuldnachweises tritt somit ein pauschaler Vorwurf, der sich unterschiedslos gegen alle Teilnehmer*innen richtet. 

Auf dem Weg zu den G20-Protesten zog am 7. Juli 2017 eine Demonstration vom G20-Camp in Richtung Innenstadt. Am Rondenbarg stoppte die Polizei den Zug und ging mit brutaler Gewalt gegen die Demonstrant*innen vor, was zu mindestens elf Schwerverletzten führte. Viele der Verletzten stehen nun selbst vor Gericht. Die verantwortlichen Polizeibeamt*innen blieben bis heute straflos.

Das Verfahren zeigte auch, dass sich während des G20-Gipfels in Hamburg an verschiedenen Stellen V-Personen des Verfassungsschutzes unter die Demonstrant*innen mischten. Ob sie auch zur Eskalation am Rondenbarg beigetragen haben, wollte der als Zeuge geladene Beamte des Verfassungsschutzes mangels Aussagegenehmigung nicht sagen. Trotz dieser Enthüllungen wurden zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, was das Verfahren zusätzlich delegitimiert.

Während der Prozess noch läuft, hat das Landgericht Hamburg bereits die Eröffnung weiterer Verfahren gegen insgesamt 86 Personen angekündigt. Diese Prozesse sollen in den kommenden Monaten beginnen. Das zeigt, dass der Verfolgungseifer der Justiz noch lange nicht zu Ende ist und ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden soll, der das Demonstrationsrecht in Deutschland nachhaltig schwächen könnte.

Solidarität und Widerstand gegen staatliche Repression

Angesichts dieser Entwicklungen ruft die Rote Hilfe e. V. zur Solidarität mit den Angeklagten auf. Am 24. August 2024 finden in Hamburg und Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ statt. Diese Proteste sind ein starkes Zeichen gegen die zunehmende Kriminalisierung von Protesten und für die Verteidigung der Grundrechte.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und den Freispruch aller Angeklagten. „Der Rondenbarg-Prozess zeigt in erschreckender Weise, wie der Staat versucht, legitimen Protest zu unterdrücken und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen. Das Rondenbarg-Verfahren zielt darauf ab, ein Exempel zu statuieren und soll offenbar als Präzedenzfall dienen, um künftige Proteste zu kriminalisieren. Die Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen §125 StGB in diesem Kontext ist höchst problematisch, da hierdurch das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt werden könnten. Die drohende Verurteilung der Angeklagten würde nicht nur diese Menschen treffen, sondern könnte weitreichende Folgen für die gesamte Protestkultur in Deutschland haben.“

Aktualisierung: Die Plädoyers und die Urteilsverkündung verschieben sich. Das Urteil wird derzeit für Anfang September erwartet.

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G20-Prozess geht weiter – Staatsanwaltschaft in der Defensive

Wir dokumentieren eine Presserklärung des Bündnis „Grundrechte verteidigen“

  • Landgericht weist Großteil der Anklagepunkte zurück
  • Angeklagte kritisieren Auflagen der Staatsanwaltschaft
  • Prozess wird heute fortgesetzt, Angeklagte werden sich äußern

Der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 begann am 18. Januar vor dem Hamburger Landgericht. Gleich zu Beginn wies die vorsitzende Richterin Sonja Boddin einen Großteil der Anklagepunkte zurück: Sie lehnte den Vergleich der Demonstration mit einem Hooligan-Aufmarsch – in Referenz auf ein BGH-Urteil von Mai 2017 – ab und erkannte an, dass es sich bei der Demonstration am Rondenbarg grundsätzlich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte.

Infolgedessen bot die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine „Distanzierung von Gewalt“ einzustellen. Einheitlich kritisieren die Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung werden zwei Angeklagte den Prozess fortführen. Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher nimmt sie, sowie ein gesundheitlich beeinträchtigter weiterer Angeklagter, das Angebot an.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es sollen Einzelne, denen keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden, kollektiv in Haftung genommen werden, wenn Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Allein die Möglichkeit für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Gerade deswegen fordert die Initiative „Grundrechte Verteidigen!“ eine sofortige Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.

Die Verhandlung wird am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr am Hamburger Landgericht fortgesetzt.

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Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Der G20-Gipfel in Hamburg liegt inzwischen mehr als sechseinhalb Jahre zurück, aber die Repression geht weiter: Am 18. Januar 2024 beginnt der Prozess gegen sechs Gipfelgegner*innen, denen die Teilnahme an der Demonstration im Straßenzug Rondenbarg vorgeworfen wird. Damit gehen die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex in die dritte Runde, nachdem zwei frühere Prozesse in Hamburg bereits ergebnislos abgebrochen wurden.

Für die sechs Angeklagten, die aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, stellt die monatelange Verhandlung eine extreme Belastung dar: Es drohen Haftstrafen und hinzu kommen die häufigen Fahrten nach Hamburg, die einen geordneten Arbeits- oder Ausbildungsalltag undenkbar machen. Bisher sind 25 Verhandlungstage bis August angesetzt, die mit Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht begleitet werden. Am 20. Januar 2024 findet zudem eine bundesweite Demonstration der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ statt.

Hintergrund des Prozesses ist ein Demonstrationszug mit rund 200 Teilnehmer*innen, der am Morgen des 7. Juli 2017 auf dem Weg zu Blockadeaktionen war. In der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld griff eine BFE-Einheit die Versammlung ohne Vorwarnung an, wobei zahlreiche Aktivist*innen teilweise schwer verletzt wurden. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen für die brutale Auflösung der Demonstration belangt, aber über 80 angegriffene Gipfelgegner*innen angeklagt.

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

In der Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Konstrukt, das in der Rechtsprechung bislang nur für Fußball-Hooligans, nicht aber für politische Versammlungen genutzt wurde. Dabei müssen den einzelnen Personen keine eigenen strafbaren Handlungen nachgewiesen werden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft genügt ihre bloße Anwesenheit, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen. Auch im anstehenden Verfahren werden den Angeklagten darüber hinaus keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Vermeintliche Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.

„Die Groteske des Verfahrens zeigte sich schon von Anfang an darin, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither dem steten Damoklesschwert massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Wie sich jetzt zeigt, kann diese auch sieben Jahre später einsetzen.“

In dem noch immer anhaltenden Verfolgungseifer der Hamburger Staatsanwaltschaft sieht Sommerfeld politische Motive. „Mit dem Verfahren zielt die Staatsanwaltschaft nur teilweise auf die Angeklagten, ihr eigentliches Ziel ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und politischer Proteste. Das ist politische Justiz in Reinform. Als Rote Hilfe sind wir solidarisch mit allen Angeklagten und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens.“

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Presseerklärung der Verteidigung im Rondenbarg Verfahren

Das Rondenbarg-Verfahren ist wegen der Covid-19-Pandemielage ausgesetzt und soll zu einem unbestimmten Zeitpunkt neu begonnen werden.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte im Dezember ein Prozess begonnen, in dem fünf jugendlichen Angeklagten unter anderem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Die Jugendlichen hatten sich während des G20-Gipfels an einer Demonstration beteiligt, die in der Straße Rondenbarg von der Polizei angehalten und mit Gewalt aufgelöst worden war. In diesem Zusammenhang waren einige Steine und pyrotechnische Gegenstände aus der Demonstration heraus in Richtung der Polizei geworfen worden, ohne irgendeinen Schaden zu verursachen.

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Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab – Rote Hilfe: „Verfahren hätte gar nicht erst eröffnet werden dürfen“

Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

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Rondenbarg-Pilotverfahren gegen fünf Aktivist*innen startet am 3. Dezember (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex sind nicht nur ein weiterer Höhepunkt in der massiven Repressionswelle gegen G20-Gegner*innen, die auch dreieinhalb Jahre nach dem Gipfel in Hamburg im Juli 2017 weiter ungebrochen ist. sondern mit insgesamt über 80 Angeklagten der größte Mammutprozess gegen Linke seit Jahrzehnten.

Am 3. Dezember 2020 beginnt nun der Pilotprozess gegen die fünf jüngsten Angeklagten, die bei den G20-Protesten noch minderjährig waren. Über viele Monate hinweg müssen die Heranwachsenden nun wöchentlich nach Hamburg zu ihren Prozessterminen pendeln, was eine ungeheure Belastung für die fünf Betroffenen darstellt. Die eigentlichen Ereignisse geben wahrlich keinen Anlass zu einem so aufgeblähten Prozess. Etwa 200 Demonstrant*innen, die auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren, wurden am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld ohne Vorwarnung von einer BFE-Einheit angegriffen.

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Rote Hilfe e.V. mit Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

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