Nachdem heute erstmals eine zweite Wahlverteidigung im Verfahren aufgetreten ist, wobei noch unklar ist, inwieweit diese dauerhaft an den Verhandlungen teilnehmen kann, war der Vorsitzende Richter Halbach etwas irritiert, konnte dies aber auch nicht behindern.
Zu Beginn der Verhandlung wurde von der Verteidigung ein Aussetzungsantrag des Verfahrens gestellt. Begründet wurde dieser mit der aktuellen Corona-Pandemie und dem erhöhten Infektionsrisiko der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag aus und nach einstündiger Beratung lehnte auch das Gericht den Antrag mit der Begründung ab, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden (was auch mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst rückbesprochen wurde) und auch die Dringlichkeit des Verfahrens eine Fortführung gebiete.
Im Anschluss folgte ein erstes Opening-Statement der Verteidigerin Busmann, die auf die Geschichte des Landfriedensbruch-Paragraphen einging und dem Ziel der Staatsanwaltschaft, vertreten durch die Staatsanwält*innen Trautmann und Geis, auf die Rechtsprechung von vor 1970 zurückzukommen. Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von ihr erneut thematisiert. Es folgte ein weiteres Opening-Statement von Rechtsanwalt Werner und RA*in Luczak dass eine Vorverurteilung der Angeklagten thematisierte, in dem bewusst der Charakter einer Demonstration durch die Anklage bereits ignoriert wird. Es folgte ein Einstellungsantrag, dem sich alle Verteidiger*innen anschlossen. Dieser wird bis zur nächsten Verhandlung entschieden.
Es folgte ein Antrag zur Bild- bzw. Tonaufnahme der Verhandlung, um auch zu einem späteren Zeitpunkt Zeug*innenaussagen noch in vollem Umfang wiedergeben zu können.
Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen mit der Begründung ab, dass sie erhebliche Zweifel daran hat, dass solche Aufnahmen von Seiten der Angeklagten nicht missbraucht werden, um öffentlich aus dem Verfahren zu berichten. Anlass hierfür sei eine „tiefe Verwurzelung der Angeklagten in der linken Szene“, was sie am Grußwort zum TagX – das ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht wurde – festmachte.
Es folgte ein Antrag zur Vollständigkeit der Akte bzw. deren Unvollständigkeit – laut Verteidigung gebe es einen Bericht der damaligen „SoKo Schwarzer Block“, der der Staatsanwaltschaft vorliegt, jedoch sowohl Verteidigung als auch dem Gericht nicht. Das Gericht wird das nun überprüfen; die Staatsanwaltschaft, in Person von Frau Trautmann, war etwas überrumpelt und schwieg sich in dieser Sache aus.
Es folgte ein weiterer Antrag zur Beiordnung einer zweiten Pflichtverteidigung.
Zuletzt ordnete das Gericht noch das Selbstleseverfahren an, welchem von Seiten der Verteidigung umfangreich widersprochen wurde und ein entsprechender Gerichtsbeschluss beantragt wurde. Auch hier ist eine Entscheidung noch offen.
Der nächste und letzte Prozesstag diesen Jahres findet am 22.12.20 von 11-13 Uhr statt. Dies wird nur ein kurzer Termin werden, regulär weiter geht es dann am 6.1.2021 ab 9.30 Uhr.