Wir dokumentieren eine Presserklärung des Bündnis „Grundrechte verteidigen“
- Landgericht weist Großteil der Anklagepunkte zurück
- Angeklagte kritisieren Auflagen der Staatsanwaltschaft
- Prozess wird heute fortgesetzt, Angeklagte werden sich äußern
Der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 begann am 18. Januar vor dem Hamburger Landgericht. Gleich zu Beginn wies die vorsitzende Richterin Sonja Boddin einen Großteil der Anklagepunkte zurück: Sie lehnte den Vergleich der Demonstration mit einem Hooligan-Aufmarsch – in Referenz auf ein BGH-Urteil von Mai 2017 – ab und erkannte an, dass es sich bei der Demonstration am Rondenbarg grundsätzlich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte.
Infolgedessen bot die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine „Distanzierung von Gewalt“ einzustellen. Einheitlich kritisieren die Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung werden zwei Angeklagte den Prozess fortführen. Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher nimmt sie, sowie ein gesundheitlich beeinträchtigter weiterer Angeklagter, das Angebot an.
Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es sollen Einzelne, denen keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden, kollektiv in Haftung genommen werden, wenn Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Allein die Möglichkeit für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Gerade deswegen fordert die Initiative „Grundrechte Verteidigen!“ eine sofortige Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.
Die Verhandlung wird am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr am Hamburger Landgericht fortgesetzt.
Adrian Wedel, einer der Strafverteidiger, kommentierte: „Die Anklage der Staatsanwaltschaft bricht nach den ersten beiden Prozesstagen zusammen, trotzdem will sie nach sechs Jahren noch über Auflagen diskutieren. Es gibt aber nichts, wovon sich die Angeklagten distanzieren müssten: Sie werden nicht für Gewaltakte angeklagt, sondern für ihre bloße Anwesenheit bei einer Demonstration. Das Verfahren sollte sofort und ohne Auflagen eingestellt werden.“
Nils Jansen, Angeklagter im Prozess, betont: „Viele Angeklagte müssen weite Strecken zurücklegen, sind gesundheitlich beeinträchtigt und erleiden berufliche und finanzielle Einbußen. Manche haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen, ich und eine weitere Mitangeklagte werden es ablehnen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, wir alle wünschen uns ein schnelles Ende des Verfahrens. Dennoch: Die Auflagen der Staatsanwaltschaft sind aus unserer Sicht Täter-Opfer-Umkehr. 14 Demonstrierende wurden am Rondenbarg von Krankenwagen abgeholt, kein einziger Polizeibeamter wurde verletzt. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten, wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt?“
Pressemitteilung vom 08.02.2024, 7:30 Uhr
Kontakt: info@grundrechteverteidigen.de