Bericht vom vierten Prozesstag (9.2.24)

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Der Prozesstag beginnt etwas verspätet gegen 10 Uhr, da erst die Öffentlichkeit hergestellt werden muss. Etwa 25 Prozessbeobachterinnen finden sich ein. Zu Beginn erklärt die Richterin, dass die Schöffinnen ab jetzt alle Erklärungen auch schriftlich ausgehändigt bekommen.

Die Augenscheinnahme wird fortgesetzt. Zunächst wird ein von Anwalt Wedel eingebrachtes Video gezeigt, dabei ist eine Vorführung beim „Tag der offenen Tür“ der Polizei Blumberg zu sehen. Es handelt sich um eine inszenierte Räumung einer Straßenschlacht mittels Wasserwerfer und Räumpanzer, inklusive der Verhaftung von Personen. Die Staatsanwaltschaft erklärt das Video als zusammenhangslos mit dem hier abgehaltenen Prozess, auch zu der Thematik der Tatbeobachter*innen sei hier keine Verbindung zum aktuellen Prozess zu ziehen.

Anwalt Wedel bringt ein, dass das Video als Beispiel für die Darstellung der verwendeten Taktik der Polizei gesehen werden kann. Er führt aus, dass in dem vorliegenden Video der unmittelbare Zwang mit vorheriger Ansage seitens der Polizei geschah, aber in dem konkreten Fall am Rondenbarg keine Ansagen gemacht wurden, sondern direkt Zwangsmaßnahmen erfolgt sind. Außerdem ergänzt er, dass es zu dem Thema der Tatbeobachter*innen im Laufe des Prozesses noch detaillierter werden wird und dass dieses Video nicht als reine Unterhaltung für das Publikum beim Tag der offenen Tür zu sehen ist, sondern als Information über Polizeiarbeit dienen kann.

Danach folgt ein weiteres Video [https://www.youtube.com/watch?v=SZql9XlfJnc]. In dem Video ist N. zu sehen wie er als Redner auf einer Versammlung auftritt. Er hält einen Redebeitrag auf einer Demonstration. Keine Erklärungen hierzu.

Darauf folgt noch ein Video [https://www.youtube.com/watch?v=uAqYp8CeT5c]. In diesem Video ist eine Pressekonferenz der Verdi-Jugend Bonn zu sehen, bei dem N. und eine weitere Person über die Hausdurchsuchungen nach dem G20 zu Wort kommen, außerdem schildert N. in diesem Video seine Erlebnisse, am Morgen der Geschehnisse am Rondenbarg. Beschrieben wird neben dem brutalen Überfall der Polizei auf die Demonstration, auch eine Szene, in der eine vermummte Person auf eine Bushaltestelle zu gegangen sei und versucht habe dagegenzutreten, worauf aber Teilnehmer*innen der Demonstration diese Person aufgefordert haben, dies zu unterlassen.

Anwalt Richwin erklärt dazu, dass durch dieses Video belegt wird, dass N. das für das Versammlungsrecht eintritt und dass eine von der Staatsanwaltschaft verlangte Distanzierung von Gewalt eine Unverhältnismäßigkeit ist. Anwältin Rohrlack betont, dass in dem Video politische Menschen zu sehen sind und dass der farblich gestaltete Finger kein schwarzer Block ist. Die Staatsanwaltschaft habe einen Zusammenhang erschaffen, der konstruiert ist.

Das nächste Video zeigt einen Teil eines Panorama-Beitrags in dem Fabio der Angeklagte im ersten Rondenbarg-Prozess zu sehen ist, eine Zusammenstellung des vergangenen Prozesses, sowie ein weiteres Interview der Bonner Verdi-Jugend, in dem der Sachverhalt und die Geschehnisse der morgendlichen Demonstration am Rondenbarg von einer Aktivistin skizziert werden. Anwalt Wedel bezieht sich in seiner Erklärung auf eine von dem Anwalt Klinggräff eingebrachte Erklärung, dass der Beschluss der Haftentscheidung nach dem G20-Gipfel von einer bestimmten eskalativen Prägung geleitet war.

Anwalt Richwin geht auf das im Video gesehene Interview der Bonner Jugend ein und erläutert, dass dort fünf Personen zu sehen sind, die alle nicht vermummt waren und sehr deutlich gemacht haben, dass diese keinesfalls einen Angriff auf Beamte als Ziel verfolgten. Es gibt keinerlei Schuld, die Staatsanwaltschaft könnte den Prozess einstellen.

Es werden Fotos gezeigt von einem Rucksack. Neben dem Rucksack liegen Gegenstände wie Rauchtöpfe und Bengalos sowie Vermummungsmaterial. Auf den Rucksack wurde der Ausweis einer Person gelegt. Die auf den Fotos zu sehenden Gegenstände werden anscheinend einer Person zugeordnet, die in einer anderer Rondenbarg-Verfahrensgruppe angeklagt ist. Anwalt Richwin erklärt, dass der Rucksack wahllos der Person zugeordnet wurde, ohne Beweise.

Danach wird ein Flyer gegen den G20-Gipfel von der Richterin vorgelesen, mit dem Titel „Fight G20 – Gegenmacht aufbauen“ [https://www.g20hamburg.org/de/content/fight-g20-gegenmacht-aufbauen]. Im Anschluss gibt es Applaus dafür aus dem Publikum.

Anschließend wird ein Foto gezeigt, dass eine Packliste zur Demo-Vorbereitung zeigen soll. Die aufgezählten Dinge sind alle nicht illegal und somit auf einer Versammlung nicht verboten mitzuführen. Handschriftlich ist auf dem Papier notiert: „ein Kleidungsstück schwarz“. Anwalt Richwin unterstreicht, dass diese Packliste sich stark von einer sogenannten Hooligan-Packliste unterscheidet und diese Packliste auch als Statement gelesen werden kann, dass es sich um politische Versammlungen handelt. Anwalt Wedel betont, dass die Notiz, ein Kleidungsstück schwarz mitzunehmen als Farbcode zu interpretieren ist.

Danach liest die Richterin einen Text vor, der ein Aktionsplan zu G20 sein soll, der vor dem Gipfel bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde. In diesem geht es unter anderem um die Einrichtung eines Büros, die Aufteilung in Aktionsgruppen inklusive der sogenannten Fingertaktik. Auch die Einrichtung eines Ermittlungsausschusses, die Notwendigkeit eines Lautsprecherwagens und der Verweis auf Antireppressionsgruppen sind dem Text zu entnehmen. Es wird auch eine Karte mit einer Skizze der Strukturen vorgestellt.

Anwalt Richwin erklärt, dass diese Unterlagen aus einem vor kurzem eingestellten Verfahren gegen die Gruppe „Roter Aufbau Hamburg“ nach Paragraph 129 – Bildung einer kriminellen Vereinigung – stammen und keinen Bezug zu den hier Angeklagten haben.

Nach der Mittagspause geht es um 13 Uhr weiter mit der Befragung des ersten Zeugen. L. ist Kraftfahrer und hat am 09.02.2018 eine Aussage bei der Polizei gemacht. Er stand mit seinem Fahrzeug in einer Querstraße zur Schnackenburgallee und hat dort in seinem Auto auf dem Weg zur Arbeit einen Kaffee getrunken. Er sagt vor Gericht aus, dass er gefühlt Hunderte komplett schwarz gekleidete Leute gesehen hat, die die Schnackenburgallee lang sind in Richtung Autobahnzubringer. Er habe dann ein bisschen Angst gekriegt und sagte er wäre verloren, wenn die auf mich zukommen. Er hat außerdem an der Ampel ein Polizeiauto mit schwer bewaffneten Polizisten gesehen, da habe er auch Panik bekommen.

Die Richterin merkt an, dass einige Personen auch Jeans angehabt hätten. Sie fragt ihn, wieso er Angst bekommen habe. Darauf sagt der Zeuge, dass man, wenn so eine Truppe komplett schwarz vorbeikommt, man solche Gedanken habe und dass es in den Medien hieß, dass es Demonstranten gegen den G20 sind und Chaos in Hamburg herrscht.

Er sagt, sie waren etwa 50 Meter von ihm entfernt, er konnte keine Gesichter erkennen. Als Uhrzeit gibt der Zeuge den Zeitraum 6:30 bis kurz vor 7 Uhr an. Er hat einen Bauzaun auf der Straße liegen sehen. Der Zeuge kann sich heute an einige seiner damaligen Aussagen bei der Polizei nicht mehr erinnern. Bei der Aussage bei der Polizei hatte er von Qualm und einer beschmierten Fassade berichtet, daran erinnert er sich nicht mehr. Während er bei seiner damaligen Aussage den Bauzaun auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesehen hatte, sagt er nun er wäre auf seiner Fahrbahn gewesen. Er sagt auch die Leute haben ihn gar nicht wahrgenommen und er konnte ohne Probleme seinen Weg mit dem Fahrzeug bis zu seiner Arbeitsstelle fortsetzen. Das Tempo der Personen sei mittel gewesen.

Die Staatsanwältin fragt ihn, was er in dem Moment damals gedacht hat, wer die Personen sind. Der Zeuge antwortet, er habe in den Medien gehört, dass wegen dem Gipfel Randale in Hamburg sei und dass die dann ja Autos anzünden. Anwalt Schrage fragt den Zeugen, ob seine Sicht eingeschränkt gewesen sei, da er seine Brille nicht aufgehabt habe. Der Zeuge benötigt eine 3D-Brille, da er über ein eingeschränktes räumliches Sehen verfügt. Der Zeuge gibt an nur das räumliche Sehen sei eingeschränkt. Die Richterin fragt ebenfalls wegen der Sehkraft nach und in welcher Entfernung sich die Personen vom Zeugen befunden haben. Der Zeuge wiederholt, dass es etwa 50 Meter waren und er keine Gesichter erkennen konnte. Zum Schluss wird sein genauer Standort anhand einer Karte bestimmt, auf der der Zeuge seinen Standort im Wendekreis August-Kirch-Straße hinter der Fußgängerbrücke anzeigt. 

Der nächste Prozesstermin ist am 22. Februar um 9:30 im Saal 237. Ab dem 23. Februar findet die Verhandlung im kleineren Saal 288 statt.