Bericht vom zehnten Prozesstag (22.03.24)

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Der Prozess beginnt um 9:05 Uhr im Saal 288. Anwesend sind Richter*innen Boddin, Pohle und Werner, drei Schöff*innen, Anwält*innen Schrage, Rohrlack, Wedel und Richwin, Staatsanwältin Meesenburg sowie 17 Prozessbeobachter*innen.

Als erstes werden Erklärungen von Anwalt Schrage zu den gestrigen Zeugen verlesen. Beide Zeugen hätten ausgesagt, dass die Demo in den Rondenbarg abgebogen sei, bevor ein größeres Polizeiaufgebot vor Ort war. In Bezug auf den PKW suggerierte der Zeuge einen grundlosen Angriff auf das Fahrzeug durch die Demoteilnehmenden. Auf Nachfrage wurde deutlich, dass der PKW sehr dicht an die Demo herangefahren sei und der Fahrer möglicherweise daran gehindert werden sollte, das Fahrzeug als Waffe zu nutzen und in die Versammlung zu fahren. Das lässt nicht auf einen Grundkonsens der Demo schließen, Autos zu beschädigen.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Roman J. Der Zeuge habe am Tag des Geschehens um 6 Uhr seine Frühschicht als Lagerist bei Kunststofftechnik Rethwisch in der Schnackenburgallee 42 begonnen. Das Betriebsgelände befinde sich Rondenbarg Ecke Schnackenburgallee. Gegen 6:15 Uhr habe der Zeuge sich in einem der Rolltore der Firma befunden, von wo aus er das Betriebsgelände, nicht jedoch die Straße sehen konnte, als er von der Schnackenburgallee Geräusche einer laufenden Gruppe gehört habe: „Schritte, wie Bundeswehrsoldaten“. Sprechchöre habe er keine gehört. Es seien etwa 30 bis 50 Personen gewesen, „quasi alle“ vermummt und schwarz gekleidet. Auf Nachfrage beschreibt er, dass man nur die Augen habe sehen können, sie hätten Kapuzen und Handschuhe übergezogen gehabt. Es seien „überwiegend Männer“ gewesen. Sie hätten „alle überwiegend Holzstöcke“ gehabt, ein bis 1,5 Meter lang, und kamen auf das Gelände gerannt. In früherem Polizeiprotokoll habe er noch Pflastersteine in ihren Händen beschrieben, was er jedoch heute nicht mehr erinnert. Durch nähere Nachfrage ergibt sich das Bild, dass die Gruppe das Betriebsgelände beim Einbiegen in den Rondenbarg als Abkürzung genutzt haben könnte. Der Betriebsleiter habe daraufhin angeordnet, die Tore zu schließen, damit niemand „in die Firma reinläuft“. Nach Vorhaltung aus dem früheren Polizeiprotokoll ergänzt der Zeuge, der Betriebsleiter habe außerdem angeordnet, zwei bis drei Pflastersteine, die neben den Mülltonnen lagen, wegzuräumen „bevor noch was passiert“. Sie hätten dort vorher noch nicht gelegen und seien etwa fünf bis zehn Zentimeter groß gewesen. Auf spätere Nachfrage von Anwalt Wedel muss der Zeuge jedoch einräumen, dass er den Bereich nicht regelmäßig auf Gegenstände überprüft habe und die Müllcontainer und deren Umgebung auch nicht von dem Rolltor aus sehen konnte.

Zum besseren Verständnis der Örtlichkeit wird ein Handyvideo des Zeugen gezeigt, das von seinem Standpunkt im Rolltor vor dessen Schließung, aber nach dem oben beschriebenen Ereignis aufgenommen ist. Man sieht Polizist*innen, die vor dem Betriebsgelände auf dem Gehweg von rechts nach links laufen sowie viele Polizeifahrzeuge inklusive Wasserwerfer und Räumpanzer. Eine Stimme in dem Video kommentiert „ist ja lustig“. Dies wird später von Anwalt Wedel aufgegriffen, indem er den Zeugen nach der allgemeinen Stimmung während des Videodrehs fragt, was dieser mit „war so ein bisschen lustig“ beschreibt.

Auf Nachfrage, was er sonst noch mitbekommen habe, sagt er aus, er habe nachmittags aus den Medien erfahren, was das für Leute sind: „Die Hamburg kaputt machen“. Auf spätere Nachfrage von Anwalt Richwin, was er noch für Videos zu G20 gesehen habe, erklärte der Zeuge, er habe im Internet „G20“ und „Krawall“ eingegeben und sich dann entsprechende Videos angeschaut. Das selbst gefilmte Video habe er seit 2018 wegen Handyneukauf nicht mehr gesehen. Seine Gefühle zu den Ereignissen beschreibt er als unheimlich. Der Betriebsleiter habe Angst gehabt, die Holzstöcke seien als „bedrohlich“ wahrgenommen worden. Anwalt Schrage fragt, ob ein Helikopter vor Ort gewesen sei, was der Zeuge bejaht. Andere Geräusche, zum Beispiel Feuerwerkskörper, habe er nicht gehört. Es werden noch vier Fotos gezeigt, die von oben durch das Fenster der Firma verschiedene Szenen auf dem Betriebsgelände und dem Gehweg zeigen. Man sieht hauptsächlich Polizist*innen herumstehen.

Nachdem der Zeuge entlassen wurde erklärt Anwalt Wedel zu Zeuge Roman J., dass dieser sowohl Geräusche habe wahrnehmen können als auch auf die Kreuzung habe blicken können. Er habe keine Feuerwerkskörper gehört und auch keinen Bewurf der Polizeifahrzeuge gesehen, was dem angeblichen Bewurf der Eutiner BFE-Einheit widerspricht. Außerdem hätten die Pflastersteine keinen klaren Bezug zur Demo und das schnelle Vorbeilaufen widerspreche sich mit einem Innehalten zum Ablegen der Steine.

Staatsanwältin Meesenburg erklärt dazu: Der Zeuge sei erst durch die Schrittgeräusche auf die Szene aufmerksam geworden und habe daher nicht sehen können, was vorher auf der Kreuzung passiert sei.

Nach einer 15-minütigen Pause folgt die Vernehmung des ersten Polizeizeugen. Polizeibeamter Jokschat, Dienstort Eutin, war als BFE-Führer der BFE Schleswig-Holstein anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzt. Diese bestand aus drei bis vier BFE-Einheiten und war mit anderen BFE-Hundertschaften Teil des Nordverbandes. Zeuge Jokschat hatte schon 2017 beim Prozess gegen Fabio ausgesagt.

Er beginnt mit einer kurzen Schilderung der Erlebnisse. Die konkrete Erinnerung heute fehlt ihm jedoch bei fast allen Punkten. Auch an den vielen Stellen, wo ihm seine Aussage von 2017 vorgehalten wird, hat er heute wenig Erinnerung. Auf Nachfragen antwortet er häufig damit, wie das „in der Regel“ und „normalerweise“ bei Einsätzen gehandhabt wird. Er habe mit seinen Einheiten ab 3 Uhr morgens im Hafen bereit gestanden, weil eine Brückenblockade erwartet wurde. Gegen 6 Uhr sei der Befehl gekommen, sich Richtung Stadt zu verlegen, weil eine größere Gruppe vom Camp Richtung Innenstadt aufgebrochen sei. Sie haben auf der Schnackenburgallee Richtung Volkspark an der Ecke zum Rondenbarg gehalten, wo ihnen die Demo entgegen gekommen sei. Der Zeuge habe als Beifahrer im ersten Fahrzeug gesessen, es habe sich insgesamt um sechs bis acht Fahrzeuge gehandelt. Die Information, wieviele Beamt*innen sich in den Fahrzeugen befanden, sei nicht von seiner Aussagegenehmigung erfasst. Die Demo habe aus etwa 150 Personen bestanden. An der Kreuzung Schnackenburgallee Ecke Rondenbarg habe ein „kurzer und heftiger“ Bewurf auf die Einsatzfahrzeuge stattgefunden, zeitgleich mit dem Einbiegen der Gruppe in den Rondenbarg. Da die Personen „schwarz gekleidet und vermummt“ gewesen seien, sei der Befehl gewesen „Feststellen, Aufklären, Kräfte zeigen, Aufstoppen“. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der geringen Anzahl von Polizeikräften vor Ort sei sich gegen das Aufstoppen entschieden worden, was über Funk an die Einsatzleitung weitergegeben worden sei. Stattdessen seien die Einsatzwagen der Gruppe in den Rondenbarg gefolgt. Von der anderen Seite – also von vorne auf die Demo treffend – sei die BFE-Einheit Blumberg in den Rondenbarg gekommen, so dass sich die Demonstration dazwischen befunden habe. Die Polizeikräfte hätten von vorne und hinten Polizeiketten gebildet.

Die Gruppe sei dann „dynamisch“ geworden und auf das Betriebsgelände von Transthermos gelaufen, um „das Gebäude zu umlaufen, Gegenstände wegzuwerfen und sich bürgerlich zu kleiden“. Andere Personen seien dort zu der Zeit nicht unterwegs gewesen. Daraufhin habe ein Teil seiner Einheit versucht zu folgen, ein Teil sei oben an der Straße geblieben. Seine Einheit habe auf dem Betriebshof und dem Parkplatz Gegenstände eingesammelt und dort einige Personen „festgestellt“. Etwa 20 Menschen seien mit einem Geländer abgestürzt. Die festgestellten Personen und die Gegenstände seien an die Blumberg-Einheiten übergeben worden, da der Zeuge und „seine Leute“ selbst zu einem anderen Einsatz gerufen worden seien.

Auf verschiedene Nachfragen beschreibt der Zeuge den Personenzug näher. Sie seien schwarz/dunkel gekleidet und teilweise vermummt gewesen sein. Ihm sei bekannt gewesen, dass es an dem Tag verschiedenfarbige Finger geben sollte: „Das war das Motto, wir hatten halt die Farbe schwarz“. Die Gruppe sei vorne kompakt und hinten loser gewesen. Der Zug soll zuerst gegangen und nach dem Bewurf gelaufen sein. Er sei von einer Versammlung ausgegangen. Ein Transparent sei eventuell dabei gewesen. Sprechchöre habe er im geschlossenen Auto nicht gehört. Ob der Zug möglicherweise abgebogen sei, weil sich die Polizei an der Kreuzung aufhielt, kann er nicht sagen. Sein konkreter Standort sei an der Ampel Schnackenburgallee Ecke Rondenbarg gewesen, so dass der Rechtsabbieger frei blieb. Von dort habe er die Gruppe auf der von ihm aus rechten Fahrbahnseite entgegenkommen sehen. Er habe keine Leute auf dem Gelände von Kunststofftechnik Rethwisch oder sonst am Rand gesehen. Auch nach Vorhaltung der Zeugenaussagen, die beim Einbiegen der Demo in den Rondenbarg noch keine Polizei beziehungsweise nur einen einzelnen Streifenwagen gesehen hätten, sagt er, soweit er sich erinnere, habe er mit allen sechs bis acht Wagen an der Kreuzung gestanden. Ein Teil seiner Einheit sei der Demo in den Rondenbarg hinterher gefahren, während er noch an der Kreuzung gestanden habe.

Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass ihnen eine weitere BFE-Einheit im Rondenbarg entgegen kommt, deshalb haben sie sich auch für das Hinterherfahren entschieden. Auch mit den Wasserwerfern auf seiner Seite habe er keinen Kontakt gehabt. Der Befehl zum Auftstoppen der Demo kam über die Hundertschaftsführung BFE Nord, die von der BFE Hamburg geleitet wurde. Auf Frage von Richter*innen, ob die BFE Blumberg von der gleichen Stelle ihre Befehle erhalten habe, antwortet der Zeuge, das wisse er nicht.

Auf mehrere Nachfragen, warum er seinen Einsatzbericht zum Bewurf erst am 15.09.2017 geschrieben habe, erwidert er, das gehe normalerweise viel schneller, am nächsten Tag, zusammen mit dem Stellen der Anzeige. Er könne nicht sagen, warum das hier so spät geschah. Er habe während des Gipfels auch andere Einsatzberichte geschrieben, es sei also zeitlich möglich gewesen. An dem Bericht habe auch niemand anderes mitgewirkt.

Der wichtigste Punkt, um den es bei dieser Befragung geht, ist der angebliche Bewurf der BFE-Einheit Eutin durch die Demo. Der Zeuge ist bis jetzt der einzige, der dies beobachtet hat und es existieren keine Videos, Fotos oder andere Beweise oder Hinweise zu diesem Ereignis.

Der Zeuge wird also von verschiedenen Anwesenden intensiv zu diesem Thema befragt. Daraufhin macht er folgende Angaben: Er habe nicht klar sehen können, aus welchem Teil der Demo der Bewurf kam. Heute erinnere er sich an Böller, weil er etwas habe knallen hören, und Steine. Der Bewurf habe wenige Sekunden gedauert. Ob es zwei, zehn oder 20 Steine waren kann er nicht mehr erinnern. Es sei aber „nicht so heftig wie abends in der Schanze“ gewesen. Es habe keine Fahrzeugschäden gegeben und an einen Aufprall auf dem Fahrzeug erinnere er sich nicht. Allerdings kann er nur bei seinem eigenen Fahrzeug mit Sicherheit sagen, dass auf Schäden kontrolliert wurde. Die Fahrzeugkontrolle gehöre aber für alle Fahrzeuge zum allgemeinen Vorgehen. Die Demo sei etwa zehn bis 15 Meter von ihm entfernt gewesen und es sei von der Flugbahn her – „Bogenwürfe“ – ein Treffen der Fahrzeuge in Kauf genommmen worden. Die Steine, sie waren so groß wie „Katzenköpfe“, seien teilweise in der Einmündung vom Rondenbarg, teilweise neben den Fahrzeugen gelandet. Er erinnert sich heute aber nicht mehr konkret, Steine auf der Straße liegen gesehen zu haben. Er sei in dem Moment auch mit Absprachen und seiner Führungsposition beschäftigt gewesen.

Anwalt Richwin fragt nach, wieviel der Zeuge in der Situation auf der Schnackenburgallee mitbekommen habe. Er habe 2017 ausgesagt, er hätte „in voller Montur im Auto gesessen“, also auch schon im Auto den Helm aufgehabt, wodurch die Sicht eventuell eingeschränkt sein könne, und er habe „Funk und Telefon auf den Ohren“ gehabt. Mit ihm seien mindestens drei Beamt*innen in seinem Fahrzeug gewesen: Er, der Funksprecher und der Fahrer. Er erinnere sich nicht konkret, mit den Kollegen über den Bewurf gesprochen zu haben, weder in dem Moment noch im Nachhinein. Es müsse aber einen Funkspruch „Bewurf“ an die Einsatzleitung gegeben haben und dieser müsse im Einsatztagebuch protokolliert sein. Das Protokoll müsse von der Bereitschaftspolizei Hamburg geführt worden sein. Dieses stehe aber inzwischen aufgrund der Löschfrist nicht mehr zu Verfügung.

Auf Nachfrage erklärt er, dass es bei solchen Einsätzen zwei Funkkanäle gebe, einen zur „Führung der Kräfte“, den er bedient und einen zur Anbindung an die Einsatzleitung, für den der Funksprecher zuständig sei. Zunächst behauptet er, den Funkspruch zum Bewurf habe der Funksprecher selbstständig ohne seine Anweisung gemacht. Später räumt er ein, er könne eventuell selbst den Funk abgesetzt haben, wenn sein Funksprecher gerade ausgestiegen sei oder er könne den Funk an seine Gruppe abgegeben haben, so dass der Funker das darüber mitbekommen und weitergeleitet haben könnte.

Er habe im Nachgang den Auftrag bekommen, Kolleg*innen zu finden, die den Bewurf an der Schnackenburgallee auch gesehen haben. Daran erinnere er sich nicht, es habe viele Anfragen der Soko Schwarzer Block gegeben. In der Aussage von 2017 hat er erklärt, dass sich auf sein Bemühen hin niemand gemeldet habe.

Die Frage, ob Beamte in Zivil beziehungsweise Tatbeobachter*innen (TaBos) in der Demo unerkannt mitgelaufen seien, stellt sich an mehreren Stellen. Zum einen ist unklar, woher seine Einheit vom Standort der Demo in der Schnackenburgallee wusste, da keine uniformierten Polizeikräfte in der Nähe der Demo waren. Zum anderen sind auf einem Video zwei Demonstrant*innen auf dem Betriebsgelände am Rondenbarg zu sehen, die von den Beamt*innen bei ihrer Verfolgungsjagd völlig unbehelligt bleiben.

Auf mehrfache Nachfragen erklärt Zeuge Jokschat, es habe zum G20-Gipfel die mündliche Absprache gegeben, keine Tatbeobachter*innen einzusetzen. Für seine Einheit könne er das mit Sicherheit sagen und ihm habe sich auch niemand zu erkennen gegeben. Zu den Meldungen zum Standort der Demo gibt er nur vage an „es muss Melder gegeben haben“.

Anwalt Richwin merkt dazu an, der Befehl habe auch „Aufklärung“ beinhaltet. Es könne also davon ausgegangen werden, dass bis dahin keine uniformierten Beamt*innen vor Ort waren. Außerdem wird angemerkt, dass bei der Welcome-to-Hell-Demo, wo er mit seiner Einheit ebenfalls im Einsatz war, nachweislich ein Zivilbeamter eingesetzt war. Dazu entgegnet er, das habe er nicht mitbekommen.

Zu den beiden oben genannten Demonstrant*innen wird nochmals das Video gesichtet. Man sieht, wie viele schwarz gekleidete Menschen rennen. Zwei setzen sich ab und ziehen sich entspannt um, die Polizeikräfte laufen direkt an ihnen vorbei den anderen hinterher ohne sie zu beachten. Der Zeuge bezeichnet dies als „Fehler“ seiner Einheit und schiebt es auf den „Jagdtrieb“ der Beamt*innen.

Es geht kurz um seine lange Arbeitszeit an dem besagten Tag. Er sei ab 3 Uhr morgens bis in die Nacht im Einsatz gewesen mit nur einigen Stunden Pause am Tag. Abends sei er in der Schanze eingesetzt gewesen. Auf die Frage, ob es zu dem Einsatz am Rondenbarg eine Nachbereitung gegeben habe, sagt er, es habe keine taktische Besprechung gegeben. Zu der Welcome-to-Hell-Demo und dem Einsatz in der Schanze schon, jedoch nicht zum Rondenbarg. Er erklärt, ohne danach gefragt worden zu sein: ohne die vielen Verletzten wäre der Einsatz am Rondenbarg unbedeutend gewesen, „08/15“. Die Intensität der Gewalt, die von der Demo ausging, habe sich „im unteren Drittel“ befunden.

Mit einer Ankündigung der Richterin, wann welche Polizeizeugen geladen werden endet der Prozesstag. Fahrer und Funksprecher sollen zusätzlich noch als Zeugen geladen werden, außerdem sollen die Entlastungszeug*innen aus Fabios Prozess angefragt werden.