Gesetzesverschärfungen im Vorfeld, massive Polizeigewalt und Massenfestnahmen – der G20-Gipfel 2017 in Hamburg war auch ein Gipfel der Repression. Mit der mittlerweile dritten Auflage des Rondenbarg-Verfahrens zielt die Staatsanwaltschaft erneut auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politischen Protest insgesamt.
Ab Januar 2024 werden sechs Genoss*innen wegen schwerem Landfriedensbruch angeklagt, ohne dass ihnen selbst auch nur eine konkrete Straftat vorgeworfen wird. Sie sollen für ihre bloße Anwesenheit bei den G20-Protesten verurteilt werden. Auch nach sieben Jahren und zwei geplatzten Rondenbarg-Prozessen ist der Verfolgungseifer der politischen Justiz ungebrochen. Offensichtlich geht es der Staatsanwaltschaft Hamburg darum, entlang des Verfahrens das Demonstrationsstrafrecht allgemein zu verschärfen.
Umso mehr gilt es für uns, solidarisch mit den Betroffenen zu sein und den Angriff auf die Versammlungsfreiheit gemeinsam abzuwehren.