Der Prozess beginnt um 9:42 Uhr im Saal 288. Anwesend sind Richter*innen Boddin, Pohle und Werner, drei Schöff*innen, Anwält*innen Schrage und Rohrlack, Staatsanwältin Meesenburg sowie 21 Prozessbeobachter*innen.
Die Verhandlung findet weiterhin in dem kleineren Saal statt. Die Sicherheitskontrollen sind weiterhin übertrieben hoch mit Jacke, Gürtel, Schuhe ausziehen. Der Zuschauerraum ist sehr klein und durch eine Trennscheibe vom Saal abgetrennt. Das einzige Fenster ist abgeschlossen und die Organisation des Schlüssels gestaltet sich trotz mehrmaligem Nachfragen schwierig.
Das Protokoll zum Erörterungsgespräch am 15.03.2024 wird vorgelesen. Alle Verfahrensbeteiligten haben daran teilgenommen. Die Kammer habe folgende vorläufige Einschätzung zu dem bisherigen Stand: Erstens geht sie davon aus, die beiden Angeklagten seien nachweislich in der Demo anwesend gewesen. Zweitens dürfte es sich auf Höhe der Sylvesterallee um eine friedliche Demonstration gehandelt haben, was sich später geändert haben könnte. Des Weiteren sieht die Kammer keine Anhaltspunkte für rechtswidrige Tatprovokationen, Steinwürfe oder das Beschädigen der Bushaltestelle durch verdeckte Polizeibeamt*innen auf der Demo. Viertens soll sich der Angeklagte Nils J. umgedreht und es dementsprechend mitbekommen haben, als Steine zerschlagen worden sein sollen. Für diesen subjektiven Tatbestand wird die Einschätzung von Prof. Dr. Haunss zum Aktionskonsens von Bedeutung sein.
Weiter wurde durch die Richterin vorgetragen: „Die Kammer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einer Demonstration auch dann möglich sein muss, wenn klar ist, dass aus dieser heraus von anderen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern Gewalttätigkeiten zu erwarten sind. Anders kann es sich aber verhalten, wenn Störerinnen oder Störern das Untertauchen in der Gruppe bewusst ermöglicht wurde. Insofern wird abzuschichten sein, ab wann eine strafrechtliche relevante Unterstützung von Gewalttäterinnen oder Gewalttätern vorliegt. Als Kriterien kommen insofern etwa die schwarze Kleidung, das einheitliche Schuhwerk und eine etwaige Vermummung in Betracht. Im Elbchaussee-Urteil hat der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die zur Schau gestellte Militanz abgestellt. Die bisher gehörten Zeugen und Zeugin haben durchaus Unbehagen hinsichtlich der damaligen Situation zum Ausdruck gebracht.“
Desweiten heißt es in dem von der Richterin verfassten und verlesenen Vermerk: „Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Landfriedensbruch begangen wurde, liegt aus Sicht der Kammer der Schwerpunkt auf dem Geschehen auf der Schnackenburgallee, bevor die Personengruppe in den Rondenbarg einbog. Soweit den Angeklagten unter anderem auch ein gemeinschaftlicher tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird kommt es zwar auch auf das Geschehen im Rondenbarg selbst an, jedoch steht dieses aus Sicht der Kammer nicht im Fokus.“
Die Kammer räumt ein, dass das polizeiliche Einschreiten unverhältnismäßig gewesen sei. Dies werde jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen und sei lediglich bei einer potentiellen Strafzumessung relevant.
Im Weiteren sollen zusätzlich zu den bereits geladenen Zeug*innen noch die Polizeizeug*innen Richters, Elvert, Koenig-Marx, Michalak, Nicko, Anochin, Petereit, Starke, Ritter und Wöhler gehört werden. Die Polizeizeug*innen Groth und Thordsen seien langzeiterkrankt und ihre Vernehmung sei daher ungewiss.
Staatsanwältin Meesenburg stimme der Kammer weitgehend zu. Sie gehe nicht davon aus, dass „aufgrund der Beweisaufnahme Feststellungen getroffen werden können, die vollständig dem in der Anklageschrift beschriebenen Geschehen entsprechen“. Sie stimmt der Kammer in den folgenden Punkten zu: Es könne sein, dass es sich zunächst um eine friedliche Versammlung gehandelt habe, was sich später geändert habe. Sie sieht den Schwerpunkt auch auf dem Verlauf vor dem Aufeinandertreffen mit der Polizei am Rondenbarg. Auch sie hält das polizeiliche Handeln für unverhältnismäßig. Sie hält die Vernehmung von Groth und Thordsen für besonders wichtig.
Anwalt Richwin merkte an, dass die Frage der Tatprovokation noch anders aussehen könnte und dass es in der weiteren Beweiserhebung noch um den Kenntnisstand der eingesetzten Beamt*innen gehen werde. Anwalt Schrage erklärte, dass „es vor dem Einbiegen in den Rondenbarg nur um den Bewurf der Einheit aus Eutin gehe“, der aus seiner Sicht „nicht stattgefunden“ habe. Anwalt Wedel möchte die Besatzung des Wasserwerfers befragen, da die Videoaufnahmen erst später beginnen würden. Der Einsatz des Wasserwerfers könne auch relevant für die Strafzumessung sein.
Es folgt eine weitere Zeugenvernehmung. Zeuge Holger F. beschreibt, er sei mit seinem LKW mit einem Abrollcontainer auf der Schnackenburgallee zwischen 6 und 6:30 Uhr Richtung Rondenbarg unterwegs gewesen, als vor ihm eine Gruppe von einem Parkplatz aus – welcher südlich der Sylvesterallee liegt – auf die Schnackenburgalleee einbog. Daraufhin sei er hinter dieser hergefahren mit einem ungefähren Abstand von 50 Metern. Es ging langsam voran. Er beschreibt die Gruppe als überwiegend dunkel gekleidet und mit Skimasken vermummt. Es seien etwa 50 Personen gewesen und „alle männlich“. Auf Nachhaken erinnert er sich, dass er damals vermutet hatte, sie hätten sich grade maskiert, weil sie sich „am Kopf rumgewühlt“ haben. Er konnte aber kein Umziehen beobachten. Sie seien zügig gegangen, kreuz und quer. Eher auseinandergezogen und nicht geordnet. Alle hätten laut gerufen, aber es war seiner Meinung nach keine Demo, weil „solche Leute keine Steine schmeißen“. Auf nähere Nachfrage kann er sich erinnern, dass jemand, der heller gekleidet war und nicht vermummt, auf dem Mittelstreifen gelaufen sei und sich mit umstehenden Personen unterhalten habe. An Warnwesten kann er sich nicht erinnern. Er habe keine Transparente oder Fahnen gesehen, keine Leute gesehen, die zur Demo dazugekommen seien oder die Demo verlassen hätten. Aus dem Polizeiprotokoll wird vorgelesen, dass er damals gefragt wurde, ob der „Block“ einen Anführer hatte oder alles einstudiert wirkte. Der Zeuge sagt auf beides nein. Bis zur Einmündung in den Rondenbarg seien sie langsam unterwegs gewesen, beim Einbiegen dann schneller.
Ein Teil der Personengruppe sei laut dem Zeugen in die Büsche gegangen, habe Steine rausgenommen und auf die Straße „geschmissen“. Auf genauere Nachfrage antwortet er: „Ziegelsteingröße, alles, was greifbar war“. Die Steine haben ihn nicht behindert, er sei drübergefahren. Auch aus der Baustelle bei der A7-Auffahrt seien Steine entnommen worden. Die Nachfrage, ob Steine auf Gebäude, Personen oder Fahrzeuge geworfen wurden, verneint der Zeuge. Bei der Unterführung seien außerdem Bauzäune auf die Straße gekippt worden, um die er herumfahren konnte. Reaktionen darauf aus der Demo habe er keine beobachtet.
Er meint gesehen zu haben, dass eine oder mehrere Bushaltestellen „demoliert“ wurden, woran er allerdings wenig Erinnerung hatte und sich später nach mehreren Nachfragen der Richterin auf „eine“ und „vermutlich die Seitenteile“ korrigierte. Auf der Linksabbiegerspur sei ein PKW gefahren, der vermutlich zur Stadtreinigung gehörte da er später dort auf das Betriebsgelände eingebogen sei. Dieser PKW wurde seiner Erzählung nach von der Demo „demoliert“. Auf Nachfrage sollen vier bis fünf Menschen aus der Mitte des Personenzugs ausgeschert und stark gegen vermutlich die Beifahrer*innenseite getreten haben. Er kann sich an keine Reaktion des Fahrers erinnern. Auf Nachfrage von Anwalt Schrage nach dem Abstand des PKWs zur Demo ergab sich, dass der PKW sehr dicht hinter dem hinteren Teil der Demo gefahren sein muss. So dicht, dass er wegen der Menschen nicht weiterfahren konnte.
Weiter in Fahrtrichtung habe der Zeuge einen Streifenwagen gesehen, der Schnackenburgallee Ecke Rondenbarg stand, von dem die Spitze der Demo fünf bis zehn Meter entfernt war. Ihm wurde vorgehalten, dass er im Dezember 2018 bei der polizeilichen Vernehmung angab, dass der Personenzug laufend in den Rondenbarg einbog und ihm auf der Schnackenburgallee erst 100 Meter hinter dem Rondenbarg die ersten Polizeikräfte entgegenkamen.
Beim erstmaligen Erblicken der Demo hat der Zeuge laut eigenen Angaben seine Zentralverriegelung überprüft, da er Sorge hatte, „dass die da noch einsteigen“. Auf mehrmalige Nachfragen von unterschiedlichen Seiten nach seinen Gedanken führt er aus: Ihm sei „mulmig“ gewesen wegen des PKW, der „demoliert“ worden sei. Er gibt außerdem an, er „konnte sich denken, was die wollten“ weil er von G20 gehört hat. Ob er sonst noch etwas rund um die Gipfelproteste mitbekommen habe, verneint er. Dann wird der Zeuge entlassen.
Daraufhin werden von Anwältin Rohrlack vier Erklärungen zu den vier Zeug*innenaussagen von vergangener Woche vorgelesen.
Zu Zeuge Peter B.: Der Zeuge hat die Menschenmenge eindeutig als Demo wahrgenommen. Zu der Vermummung war er sich unsicher. Vorne hätte es keine gegeben, eher im hinteren Teil. Aber wirklich sicher war er sich hier nur bei etwa fünf bis sieben Personen. Er fühlte sich nicht bedroht und hatte auch keine Angst. Er hatte überlegt, ob er diejenigen anspricht, die einen Müllcontainer auf die Straße gerollt hatten, weil er darüber sauer gewesen sei. Dass der Müllcontainer absichtlich in Richtung seines Autos geschoben wurde ist nicht wahrscheinlich.
Zu Zeuge Glenn K.: Der Zeuge habe den Personenzug als Demo wahrgenommen und auch Transparente gesehen. Er habe die Demo als „bedrohliche Menschenmenge, die auf Krawall aus ist“ beschrieben, jedoch selbst eingeräumt, dass das eher durch Assoziationen aus Nachrichten und Medienberichten vorher entstanden sei. Ihm fiel auf, dass keine Polizei vor Ort war, trotzdem habe er ein Hinzurufen der Polizei nicht für notwendig gehalten.
Die vordere Reihe habe er als vermummt bezeichnet, hat aber seine Brille nicht getragen, ohne die er keine Verkehrsschilder lesen könne. Außerdem war auf Videomaterial von der Zeugin Marion N. zu erkennen, dass Bäume eindeutig den Blick behinderten.
Zu Zeugin Marion N.: Die Zeugin habe im Vorfeld gewusst, dass im Volkspark ein Zeltlager sei, von dem aus Demos starten sollten. Sie war überfordert und emotional, weil sie nicht damit gerechnet hatte, dass diese hier vorbeikommen würden. Auch aus privaten Gründen sei sie aufgewühlt gewesen. Sie bezeichnete sich selbst als generell ängstliche Person. Sie habe sich „gegruselt“, da sie aufgrund des guten Schallschutzes im Labor zu der Demo keine Geräusche hören konnte. Sie habe außerdem gedacht „Bitte geht weiter, ihr macht das ganz toll“. Sie habe sich in Absprache mit Kolleg*innen dagegen entschieden, Hilfe zu holen, weil „alles gut war“. Sie räumte ein, dass sie möglicherweise bei ihrer Aussage im Polizeiprotokoll durch Medienberichte beeinflusst gewesen sei. An Vermummung konnte sie sich nicht erinnern, obwohl es wahrscheinlich gewesen wäre, dass sie sich aufgrund der hohen Emotionalität der Situation an eine solche erinnert hätte.
Zu Zeug*in Frank M.: Die Person habe verwirrt gewirkt und die von ihr geschilderten Geschehnisse seien nicht möglich gewesen. Anwältin Rohrlack fordert ein psychologisches Gutachten, falls seine Aussage berücksichtigt werden sollte.
Nach der anderthalbstündigen Mittagspause von etwa 11:30 bis 13 Uhr folgt die nächste Zeug*innenvernehmung. Zeuge Andreas W. wurde wie Zeuge Holger F. durch Videoaufzeichnungen des Zeugen Michael R. anhand von Autokennzeichen ermittelt. Zeuge Andreas W. sei mit seinem schwarzen Kleinwagen auf dem Weg zur Arbeitsstelle bei VW in der Fruchtallee von der A7 runter gekommen und musste an der Ampel zur Schnackenburgallee warten. Hier habe er beobachtet, wie die Demo von rechts aus der Unterführung kam. Er sei etwa sieben Meter entfernt gewesen. Die Menschen seien teilweise – auf genauere Nachfrage 30 bis 40 Prozent – mit Kapuze, hochgezogenem Schal und Sonnenbrille vermummt gewesen. Sie seien überwiegend dunkel/schwarz gekleidet gewesen. Vier bis fünf Leute mit Warnwesten seien rechts und links der Demonstration gelaufen. Es soll sich um etwa 40 bis 80 Personen gehandelt haben. Er habe daraufhin mehrere Ampelphasen abgewartet, habe andere Fahrzeuge vorgelassen und ist dann in größerem Abstand etwa 200 Meter der Demo gefolgt. Aus seinem Polizeiprotokoll wird ihm vorgehalten, dass er damals 30 bis 40 Meter gesagt habe. Auf spätere Nachfrage von Anwältin Rohrlack präzisiert er, er sei das erste Fahrzeug in seiner Spur gewesen, nur auf der rechten Spur sei noch ein Fahrzeug vor ihm gewesen. Um sich herum habe er kein Kehrfahrzeug, keinen LKW, kein Müllfahrzeug wahrgenommen. Hinter ihm seien noch zwei bis drei Autos gefahren.
Er schätzt die Personen aufgrund ihrer Statur als überwiegend männlich ein. Auf Nachfrage beschreibt er, er habe den Anfang des Demozuges gesehen, aber erinnert weder Transparente noch Fahnen. Laute Stimmen habe er gehört, aber wegen seiner geschlossenen Fenster nicht, was gesagt wurde. Laut Polizeiprotokoll soll er damals ausgesagt haben, sie hätten „Scheiß Bullen“ und „gegen G20“ gerufen, er soll ausgesagt haben „für mich waren das eher unreife Jugendliche, die Lust auf Krawall“ hatten, er hätte gesagt es sei „ne Art Demo gewesen, aber man hat ja gesehen worauf die aus waren: Ärger machen“ – zu diesen Aussagen hat er heute keine Erinnerungen mehr. Hingegen sagt er aus: „Ja, wenn man als geschlossene Gruppe unterwegs ist, kann man die schon als Demo bezeichnen“. Die Demo soll seiner heutigen Aussage nach im Hauptteil geordnet, hinten eher ungeordnet in schneller Schrittgeschwindigkeit unterwegs gewesen sein, eine Führung sei nicht erkennbar gewesen. Er habe keine Personen wahrgenommen, die zur Demo hinzugekommen seien oder diese verlassen hätten.
Ab der Verkehrsinsel hinter der Unterführung habe er einmalig beobachtet wie Kantsteine – „größer als 20 Zentimeter, aber auf jeden Fall kleiner als 100 Zentimeter Länge“ – mit den Füßen herausgetreten und Stücke rausgebrochen worden sein sollen. Auf genauere Nachfrage soll dies ohne Werkzeug von zwei bis drei Leuten durchgeführt worden sein. Die Steine sollen dann auf die Straße geworfen worden sein. Die hinter der Demonstration herfahrenden Autos sollen in Schlangenlinie um die Steine herumgefahren sein. Nach vielen detaillierten Nachfragen ergab sich zu den Müllcontainern folgendes Bild: Zwei sollen sich auf der Straße befunden haben, der erste auf der Gegenfahrbahn, wo er niemanden behinderte, da aufgrund von Polizeiabsperrung kein Gegenverkehr vorhanden gewesen sei. Hier sei vom Zeugen beobachtet worden, wie der Container „auf die Straße geschmissen“ worden sei. Der Zweite habe sich auf der rechten Fahrbahn befunden, hierzu habe er nichts beobachtet. Dass die Menschen mit den Warnwesten bei diesen Ereignissen eingegriffen hätten oder irgendwie reagiert hätten, habe er nicht beobachten können. Beschädigungen an Bushaltestellen sowie Bauzäune auf der Fahrbahn oder Ereignisse rund um Verkehrsschilder habe er nicht gesehen. An Pyro könne er sich nicht erinnern, obwohl er im Polizeiprotokoll „Rauch/Bengalo“ beim Abbiegen der Demo in den Rondenbarg erwähnt habe. Als der Demozug weiter vorne in den Rondenbarg einbog, habe der Zeuge nur noch den hinteren Teil der Demo gesehen. Ein Polizeifahrzeug habe schon an der Ecke gestanden. Ein Wasserwerfer und ein Transporter seien dazugekommen. Bei der polizeilichen Vernehmung soll er im Dezember 2018 angegeben haben, dass die Demospitze bereits im Rondenbarg eingebogen war bevor Polizeifahrzeuge die Kreuzung erreichten. Was sonst noch im Rondenbarg geschah, habe er nicht mitbekommen, auch später habe er dazu nichts gehört.
Seine Gedanken angesichts des Personenzugs waren, dass er schon gewusst habe, „was die vorhatten, nämlich Ärger, Krawall“. Auf Nachfrage, woher er das gewusst habe, entgegnete er „wegen Steine rausreißen“ und „Mülleimer umkippen“. Er habe Angst gehabt, dass sie sein „Auto kaputt treten“. Auf Nachfrage, was er sonst noch aus den Medien mitbekommen habe, antwortet der Zeuge „viele Krawalle“. Ende der Befragung.
Nach der Entlassung des Zeugens merkt Anwältin Rohrlack an, dass es inzwischen etliche Fahrzeuge, darunter fünf PKWs, eine Kehrmaschine und ein LKW gebe, die alle in der ersten Reihe direkt hinter der Demo gefahren sein wollen, was bei zwei Spuren unmöglich sei.
Es folgt eine Augenscheinnahme des YouTube-Videos „Öffentliches Aktionstraining des Bündnisses Ende Gelände“. Das Video zeigt das Finden von Bezugsgruppen, Entscheidungsfindung mit Delegierten-Plena, das Durchfließen einer Polizeikette und eine abschließende Reflexion.
Die Staatsanwältin kommentiert, das Video würde zeigen, dass es bei der „Fingertaktik“ eindeutig eine vorherige Absprache gibt, räumte aber ein, dass die Situation in Hamburg anders war. Anwältin Rohrlack erwidert, es zeige Absprachen, aber wie viele Leute sich abgesprochen haben – ob nur 30 oder die gesamte Demo – könne man hier nicht ableiten. Es ist jedoch eindeutig erkennbar, dass es sich hier um eine Demo handle, wie auch am Rondenbarg. Anwalt Schrage wirft noch ein, es ginge hier um das Umfließen von Polizeiketten und ausdrücklich nicht um Gewalt.