Versammlungsfreiheit verteidigen!
Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!
Einstellung der Verfahren von Leipzig und Lützerath!
Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine Demonstration von der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht.
Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Keinem der 86 Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen, die bloße Anwesenheit auf der Demonstration soll für eine Verurteilung reichen. Aus schwarzer Kleidung von Demoteilnehmer*innen soll eine „Unterstützung von Gewalttäter*innen“ konstruiert werden. Das würde Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard etablieren. Allein die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.
Schon jetzt gibt es vergleichbare, kollektive Vorwürfe: Gegenüber 1300 Antifaschist*innen, die in Leipzig auf der Antirepressions-Demo am 3. Juni 2023 nach dem Urteil im Antifa-Ost-Verfahren bis zu elf Stunden eingekesselt wurden. Gegen alle laufen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen Klimaaktivist*innen, die in Lützerath für Klimagerechtigkeit demonstrierten, wird aufgrund ihrer Teilnahme an einer Demonstration wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt. In Baden-Württemberg wird aktuell gegen 167 Teilnehmer*innen der revolutionären 1.-Mai-Demo in Stuttgart ermittelt, denen im Nachgang eines Polizeiangriffes Landfriedensbruch vorgeworfen wird.
Der Ausgang des Rondenbarg-Verfahrens wird auch die weiteren Verfahren maßgeblich beeinflussen, eine Verurteilung wäre ein gefährlicher Dammbruch. Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen.
Kommt am Tag X zur Demonstration nach Hamburg, wo derzeit der Rondenbarg-Prozess stattfindet und nach Karlsruhe, wo sich der Bundesgerichtshof befindet, der bei einer Revision urteilen wird. Tag X ist der Samstag vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess. Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest!
Demonstration
Samstag vor dem Urteil – 15 Uhr – Hamburg und Karlsruhe