Grußwort der Angeklagten aus Zürich

Wir dokumentieren ein Grußwort der Angeklagten des Züricher Rondenbarg-Verfahrens zum heutigen Tag X

Liebe Genossinnen, Liebe Genossen,

am 3. Dezember beginnen nicht nur in Deutschland die Prozesse rund um den sogenannten Rondenbarg-Komplex, sondern auch wir in Zürich hätten an diesem Tag vor Gericht stehen müssen – Coronabedingt ist das nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Update 26.11.20

  • Die Prozesstermine wurden aktualisiert und sind jetzt auf dem aktuellen Stand. Der Prozess am 3. Dezember beginnt um 10.30 Uhr, ab 9.30 Uhr findet vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz 3 eine Solidaritätskundgebung statt.
  • Von der Podiumsveranstaltung in Berlin am 17. Oktober, an der ein Betroffener des Verfahrens, Aktivist*innen der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“, Rechtsanwältin Gabriele Heinecke sowie ein Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. teilnahm, gibt es einen Audio-Mitschnitt zum nachhören auf der Seite von „Gemeinschaftlicher Widerstand“.
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Update 17.11.20

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Bundesweite Soli-Demo am 5. Dezember in Hamburg

Am Samstag, den 5. Dezember wird es im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg geben.

„Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität – das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!“

https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

Samstag | 5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg

Aufruf „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!“

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Rote Hilfe e.V. mit Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

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G20-Prozess in Zürich (rotehilfech.noblogs.org)

Am 3. Dezember werden drei Menschen in Zürich wegen den Protesten gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg vor Gericht stehen. Ihnen wird vorgeworfen, Teil der Demonstration gewesen zu sein, die am Freitag aus dem Camp beim Volkspark aufbrach, um in der Innenstadt die Wege der Mächtigen zu blockieren. Das Verfahren wurde an die Schweiz abgetreten, so dass die hiesige Justiz nun Teil der politischen Aufarbeitung des G20-Gipfels wird. Am selben Tag werden in Hamburg die ersten Prozesse gegen jene beginnen, die im selben “Rondenbarg-Komplex” angeklagt sind und damals unter 21 Jahren alt waren.

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Der G20-Prozess gegen Fabio V. und der Angriff auf die Versammlungsfreiheit (dissenspodcast.de)

Der Fall des jungen Italieners steht wie kein anderer für die umkämpfte Aufarbeitung der Gipfelproteste in Hamburg. Michéle Winkler vom Grundrechtekomitee und Aktivistin Emily Laquer sprechen im Dissens Podcast über die juristische Verfolgung von Gipfel-Gegnern, die Zukunft demokratischer Grundrechte und das Buch „Teilnahme verboten“, in dem Fabios Mutter den Prozess ihres Sohnes dokumentiert.

https://podcast.dissenspodcast.de/96-g20

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Radiointerview mit Rechtsanwalt zum Rondenbarg-Pilotverfahren

Rechtsanwalt Matthias Wisbar spricht mit Radio Corax (freies nichtkommerzielles Radio in Halle) über das kommende Verfahren zu den Geschehnissen am Rondenbarg. Er war Teil des Ermittlungsausschusses während der G20-Proteste und vertritt einen der Angeklagten in dem Prozess.

https://radiocorax.de/erneute-g20-prozesse-ab-dezember/

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Rondenbarg-Pilotverfahren: Fünf Jugendliche ab Dezember vor Gericht (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.

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Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen – Tag X ist der 28. November 2020! (Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“)

Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen. Als erstes werden die fünf jüngsten Aktivist*innen ab Dezember in Hamburg wöchentlich vor dem Landgericht erscheinen müssen. Der erste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 3. Dezember 2020. Tag X, der Samstag vor der Prozesseröffnung, ist somit der 28. November 2020. In mehreren Städten werden Aktionen geplant. In Berlin ist bereits eine Demo und in Braunschweig eine Kundgebung angekündigt. Zeigen wir Solidarität, lassen wir die Betroffenen nicht alleine!

Pressemitteilung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum angekündigten Beginn der Rondenbarg Verfahren am 03.12.20 in Hamburg

Am Mittwoch, den 03.12.2020, beginnt der erste Gruppenprozess im Rondenbarg-Massenverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Fünf damals unter 18-jährige Jugendliche werden wegen der Teilnahme an einer Demonstration im Zuge der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vor Gericht gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen. Mehrjährige Haftstrafen sind angedroht. Insgesamt sind über 80 Personen in mehreren Verfahrensgruppen angeklagt.

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