Nachdem heute erstmals eine zweite Wahlverteidigung im Verfahren aufgetreten ist, wobei noch unklar ist, inwieweit diese dauerhaft an den Verhandlungen teilnehmen kann, war der Vorsitzende Richter Halbach etwas irritiert, konnte dies aber auch nicht behindern.
Zu Beginn der Verhandlung wurde von der Verteidigung ein Aussetzungsantrag des Verfahrens gestellt. Begründet wurde dieser mit der aktuellen Corona-Pandemie und dem erhöhten Infektionsrisiko der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag aus und nach einstündiger Beratung lehnte auch das Gericht den Antrag mit der Begründung ab, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden (was auch mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst rückbesprochen wurde) und auch die Dringlichkeit des Verfahrens eine Fortführung gebiete.