Grußwort an die drei Rondenbarg-Angeklagten in der Schweiz

Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.

Soli-Erklärung

Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!

Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!

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Update zum Zürcher G20-Prozess

Nach der bekannt gewordenen Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess haben die Angeklagten am Prozesstag am 16.4. den Sitzungssaal verlassen (Bericht hier auf rotehilfech.noblogs.org) und draußen vor dem Gebäude auf der Soli-Kundgebung die untenstehende Prozesserklärung verlesen. Das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben und folgt wohl schriftlich. Angesichts dessen, dass der befangene Richter Vogel lediglich das Datum der Urteilseröffnung anpassen muss, ist damit zu rechnen, dass dies bald geschieht.

Prozesserklärung der Angeklagten im Zürcher G20-Prozess:

„Die Repression gegen die G20-Bewegung ist beachtlich. Hunderte von Prozessen, oft fruchtlose Öffentlichkeitsfahndungen in halb Europa, Monate von U-Haft gegen einzelne, dutzende von wahllosen Hausdurchsuchungen, die sich sogar bis in den Kanton Aargau erstreckten. Die Repression ist dabei offen politisch. Zahlreiche Prozesse drehen sich allein darum, dass die Angeklagten an Demonstrationen gegen den G20 teilgenommen haben. Eine blosse Teilnahme an einer Demo soll bereits kriminalisiert werden. Etwas, dass wir von der Schweizer Justiz mit dem Gummiparagraphen «Landfriedensbruch» zu Genüge kennen, für Deutschland allerdings über den üblichen Rahmen hinaus geht. Diese neue Dimension macht klar, dass es um einen Rachefeldzug des deutschen Staates geht, an dem sich die Schweizer Justiz gerne beteiligt.

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Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess

Wir dokumentieren einen Artikel von rotehilfech.noblogs.org:

Richter am Bezirksgericht Zürich vorverurteilt politisch Angeklagte: Im Zürcher G20-Prozess von diesem Freitag steht das Urteil seit letztem Herbst fest! Das politisch motivierte Verfahren gegen Militante gerät so endgültig zur Farce. Unterstützen wir die Angeklagten – 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!

Diesen Freitag, 16. April, soll vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen drei Menschen stattfinden. Es geht um die Proteste gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg. Der Prozess war ursprünglich auf vergangenen Dezember angesetzt, wurde damals aber kurzfristig wegen Covid verschoben. Nun soll der aufgeschobene Prozess nachgeholt werden.

Der Prozess soll stattfinden, doch das Urteil steht schon fest. In den Akten, die den Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch (schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom vergangenen Herbst. Lediglich das Strafmass steht vor dem Prozess noch offen. Im Klartext heisst das: Die Vorverurteilung steht fest und die Gerichtsverhandlung gerät endgültig zur Farce.

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Heraus zum 15. März und 18. März!

Rund um den 15.3., dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt, und dem 18. März, dem Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen, gibt es bundesweit viele Aktionen und (Online-)Veranstaltungen.

In Hamburg gibt es folgende Termine:

18. März 2021 | 10 bis 14 Uhr | Kundgebung | Hamburg | Sievekingplatz 3
Kundgebung zum Tag der politischen Gefangenen
Infos

18. März 2021 | 17 Uhr | Kundgebung | Hamburg | Bahnhof Sternschanze
„Solidarität mit Banu!“ Kundgebung in Solidarität mit der von Abschiebung bedrohten Aktivistin Banu Büyükavcı

20. März 2021 | 14 bis 17 Uhr | Kundgebung | Hamburg | JVA Billwerder
„Solidarität mit Musa Aşoğlu! Freiheit für alle politischen Gefangenen!“
Infos

Eine Auflistung aller bundesweiten Termine gibt es auf rote-hilfe.de und bei Gemeinschaftlicher Widerstand.

Die Rote Hilfe veröffentlicht zudem wie jedes Jahr ihre Sonderausgabe zum 18. März, die fünf Zeitungen beiliegt, auf den Aktionen erhältlich ist oder beim Rote Hilfe Literaturvertrieb bestellt werden kann.

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Rote Hilfe Zeitung: Politische Prozesse und Aussageverweigerung

Die neue Rote Hilfe Zeitung ist vor kurzem erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Prozesse und Aussageverweigerung – passend auch zum Thema Rondenbarg – mit vielen spannenden Artikeln und Gesprächen, u.a. mit der Ortsgruppe Stuttgart über die Solidaritätsarbeit in politischen Großverfahren.

Des weiteren gibt es in der Zeitung einen lesenswerten Artikel zur kürzlich „entdeckten“ Polizeidatenbank „CRIME Schwarzer Block“ der Hamburger Ermittlungsbehörden, in der seit dem G20-Gipfel knapp 11.000 Personen gespeichert wurden.

Im hinteren Teil der Zeitung findet sich eine ausführliche Rezension des Buches „Teilnahme verboten“ von Julia Baroni, der Mutter von Fabio V., der ebenfalls im Rondenbarg festgenommen wurde, in U-Haft saß, öffentlich stigmatisiert wurde und dessen Prozess letztendlich ebenfalls abgebrochen und bis heute nicht fortgesetzt wurde.

Erhältlich ist die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel und im Literaturvertrieb der Roten Hilfe oder als PDF-Download.

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Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ruft zu Aktionen gegen Repression und Polizeigewalt auf

Anlässlich des 15. März, dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt und dem 18. März, dem internationalen Tag der politischen Gefangenen ruft die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand dazu auf, an Aktionen teilzunehmen oder auch selbst aktiv zu werden. Sie will im Rahmen dieser beiden Daten die Kriminalisierung von linken und emanzipatorischen Bewegungen, das Knastsystem und den institutionalisierten Rassismus in Polizei und Justiz thematisieren. In Berlin und Stuttgart wird es Demonstrationen geben.

Aufruf als PDF

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Presseerklärung der Verteidigung im Rondenbarg Verfahren

Das Rondenbarg-Verfahren ist wegen der Covid-19-Pandemielage ausgesetzt und soll zu einem unbestimmten Zeitpunkt neu begonnen werden.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte im Dezember ein Prozess begonnen, in dem fünf jugendlichen Angeklagten unter anderem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Die Jugendlichen hatten sich während des G20-Gipfels an einer Demonstration beteiligt, die in der Straße Rondenbarg von der Polizei angehalten und mit Gewalt aufgelöst worden war. In diesem Zusammenhang waren einige Steine und pyrotechnische Gegenstände aus der Demonstration heraus in Richtung der Polizei geworfen worden, ohne irgendeinen Schaden zu verursachen.

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Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab – Rote Hilfe: „Verfahren hätte gar nicht erst eröffnet werden dürfen“

Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

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