Bericht vom zweiten Prozesstag (19.1.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Zu Beginn des zweiten Prozesstages geht die Richterin auf das Gespräch nach der Sitzung am 18. Januar ein. Sie verliest dazu einen Vermerk über die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflagen für alle Angeklagten. Bei der Erörterung waren neben den Richter*innen alle Anwält*innen, die Staatsanwaltschaft und die fünf Angeklagten anwesend. Die Richterin sagt, dass das Hooligan-Urteil nicht auf das Rondenbarg-Verfahren übertragen werden kann. Stattdessen will sie es eher mit der Entscheidung im Elbchaussee-Verfahren vergleichen. Eine Einstellung könne nach § 153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) mit einer Geldauflage und einer allgemeinen Form der Distanzierung von Gewalt bei Demonstrationen erfolgen.

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Bericht vom ersten Prozesstag (18.1.24)

  • Beitrags-Kategorie:Prozessberichte

Der Prozess findet im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Hamburg statt. Der Publikumsbereich mit etwa 100 Plätzen ist durch eine massive Glasscheibe und ein Gitter vom Gerichtsbereich abgetrennt.

Der Prozess beginnt mit einer Verspätung von etwa 1,5 Stunden. Grund dafür sind umfangreiche Einlasskontrollen, die das Gericht angeordnet hatte. Die Besucher*innen des Prozesses müssen durch einen Seiteneingang in das Gericht, ihre Sachen werden durchleuchtet, sogar die Schuhe müssen ausgezogen werden. In das Gericht kann nur Papier und Stift mitgenommen werden. Der Publikumsbereich ist, neben Pressevertreter*innen, komplett mit solidarischen Prozessbeobachter*innen gefüllt.

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Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Heute war der erste Prozesstag im G20-Rondenbarg-Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Zwei der Angeklagten haben während des Prozesses eine von allen Angeklagten gemeinsam getragene Prozesserklärung verlesen.

Gemeinsame Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Gipfelproteste wie in Hamburg haben eine lange Tradition: Seit Jahrzehnten gehen weltweit Hunderttausende gegen die G20 auf die Straße. Und das hat auch gute Gründe. Die G20 gründeten sich im Zuge der Asienkrise 1999. Sie hinterließ tiefe Spuren weltweit: Massive Sozialkürzungen, Arbeits- und Wohnungsverluste, Hunger, Armut, Elend für Millionen von Menschen. Die G7 – selbst ein Produkt der großen globalen Krise in den 70er Jahren – initiierten deshalb ein Treffen der 20 mächtigsten Staaten der Welt, das von nun an jährlich stattfindet. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Weltwirtschaft zu stabilisieren. Aber die nächste Erschütterung ließ nicht lange auf sich warten. 2008 folgte ein erneuter Crash, die größte Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem zweiten Weltkrieg. Wieder wurden Krisenlasten auf dem Rücken der Bevölkerung abgewälzt.

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Mal wieder nach Hamburg kommen – Aktuelle Infos zum Rondenbarg-Prozess 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf im so genannten Rondenbarg-Komplex stehen ab 18. Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Hamburger Landgericht. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Prozesse in dieser Sache vorzeitig abgebrochen.

Was ist passiert?
Pressespiegel

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Prozessberichte

Die Rote Hilfe, die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ sowie zahlreiche lokale linke Organisationen und Solidaritätsinitiativen unterstützen die betroffenen Genoss*innen, die als Angeklagte von der Klassenjustiz stellvertretend für uns alle vor Gericht stehen.

Prozesstermine

An jedem Prozesstag wird es ab einer Stunde vor Beginn für die Dauer der Verhandlung eine Kundgebung vor dem Gericht geben.
Termine und Uhrzeiten

Aktuelle Pressemitteilungen der Roten Hilfe

15.01.2024: Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess

08.11.2023: Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Aktuelle Solidaritätserklärungen

Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/erneuter-prozessauftakt-im-g20-rondenbarg-verfahren/

Perspektive Kommunismus
https://perspektive-kommunismus.org/2024/01/15/rondenbarg-prozess-begleitung-und-solidemo-in-hamburg/

Interventionistische Linke
https://interventionistische-linke.org/beitrag/wir-stehen-eurer-seite

Initiative „Grundrechte Verteidigen!“
https://grundrechteverteidigen.de/neuer-g20-prozess-in-hamburg-versammlungsfreiheit-verteidigen/

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Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Der G20-Gipfel in Hamburg liegt inzwischen mehr als sechseinhalb Jahre zurück, aber die Repression geht weiter: Am 18. Januar 2024 beginnt der Prozess gegen sechs Gipfelgegner*innen, denen die Teilnahme an der Demonstration im Straßenzug Rondenbarg vorgeworfen wird. Damit gehen die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex in die dritte Runde, nachdem zwei frühere Prozesse in Hamburg bereits ergebnislos abgebrochen wurden.

Für die sechs Angeklagten, die aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, stellt die monatelange Verhandlung eine extreme Belastung dar: Es drohen Haftstrafen und hinzu kommen die häufigen Fahrten nach Hamburg, die einen geordneten Arbeits- oder Ausbildungsalltag undenkbar machen. Bisher sind 25 Verhandlungstage bis August angesetzt, die mit Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht begleitet werden. Am 20. Januar 2024 findet zudem eine bundesweite Demonstration der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ statt.

Hintergrund des Prozesses ist ein Demonstrationszug mit rund 200 Teilnehmer*innen, der am Morgen des 7. Juli 2017 auf dem Weg zu Blockadeaktionen war. In der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld griff eine BFE-Einheit die Versammlung ohne Vorwarnung an, wobei zahlreiche Aktivist*innen teilweise schwer verletzt wurden. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen für die brutale Auflösung der Demonstration belangt, aber über 80 angegriffene Gipfelgegner*innen angeklagt.

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Gegen die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts – Einstellung aller G20-Verfahren

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Gesetzesverschärfungen im Vorfeld, massive Polizeigewalt und Massenfestnahmen – der G20-Gipfel 2017 in Hamburg war auch ein Gipfel der Repression. Mit der mittlerweile dritten Auflage des Rondenbarg-Verfahrens zielt die Staatsanwaltschaft erneut auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politischen Protest insgesamt.

Ab Januar 2024 werden sechs Genoss*innen wegen schwerem Landfriedensbruch angeklagt, ohne dass ihnen selbst auch nur eine konkrete Straftat vorgeworfen wird. Sie sollen für ihre bloße Anwesenheit bei den G20-Protesten verurteilt werden. Auch nach sieben Jahren und zwei geplatzten Rondenbarg-Prozessen ist der Verfolgungseifer der politischen Justiz ungebrochen. Offensichtlich geht es der Staatsanwaltschaft Hamburg darum, entlang des Verfahrens das Demonstrationsstrafrecht allgemein zu verschärfen.

Umso mehr gilt es für uns, solidarisch mit den Betroffenen zu sein und den Angriff auf die Versammlungsfreiheit gemeinsam abzuwehren.

Material zum downloaden und bestellen

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Bundesweite Soli-Demo am 20. Januar 2024 in Hamburg

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

In der Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Konstrukt, das in der Rechtsprechung bislang nur für Fußball-Hooligans, nicht aber für politische Versammlungen genutzt wurde. Dabei müssen den einzelnen Personen keine eigenen strafbaren Handlungen nachgewiesen werden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft genügt ihre bloße Anwesenheit, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen. Auch im anstehenden Verfahren werden den Angeklagten darüber hinaus keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Vermeintliche Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.

„Die Groteske des Verfahrens zeigte sich schon von Anfang an darin, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither dem steten Damoklesschwert massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Wie sich jetzt zeigt, kann diese auch sieben Jahre später einsetzen.“

In dem noch immer anhaltenden Verfolgungseifer der Hamburger Staatsanwaltschaft sieht Sommerfeld politische Motive. „Mit dem Verfahren zielt die Staatsanwaltschaft nur teilweise auf die Angeklagten, ihr eigentliches Ziel ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und politischer Proteste. Das ist politische Justiz in Reinform. Als Rote Hilfe sind wir solidarisch mit allen Angeklagten und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens.“

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Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

Es gab bereits Prozesse zu den Geschehnissen am Rondenbarg. Fabio aus Italien saß nach seiner Festnahme fast fünf Monate in Untersuchungshaft in Hamburg. Sein Prozess platzte im Februar 2018, weil die Richterin in Mutterschutz ging. Ein weiterer Prozess gegen fünf Minderjährige hatte im Dezember 2020 begonnen und wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Januar 2021 abgebrochen. Jetzt gibt es Anfang 2024 den dritten Anlauf im Rondenbarg-Verfahren gegen sechs Betroffene. Für das Jahr 2024 sind 25 Gerichtstermine, die bis in den August reichen, festgesetzt worden.

Die Ereignisse am Rondenbarg sind auch ein Beispiel für massive Polizeigewalt. Hunderte Menschen hatten während des G20-Gipfels versucht, die Zufahrtswege zum Austragungsort zu blockieren. Vom Protestcamp in Altona machten sich verschiedene Demonstrationszüge auf den Weg. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten ohne Vorwarnung brutal einen davon. Die Polizei rannte unmittelbar, ohne vorherige Durchsagen, mit lautem Gebrüll auf die Demonstration zu. Demonstrant*innen wurden gewaltvoll zu Boden gebracht, geschlagen und beleidigt. Es kam zu zahlreichen Verletzungen, von Platzwunden und Prellungen bis hin zu angestauchten Halswirbeln und offenen Knochenbrüchen.

Die Angegriffenen werden auf die Anklagebank gezerrt und ihr Protest soll kriminalisiert werden. Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ wurde bereits Ende 2019 ins Leben gerufen. Unser Schwerpunkt ist die politische Unterstützung der Angeklagten im sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Achtet auf weitere Ankündigungen zu Aktionen im Rahmen des Rondenbarg-Prozesses.

Für die Einstellung der Verfahren! Unsere Solidarität gegen ihre Repression! United We Stand!

Prozesstermine im Januar und Februar

Landgericht Hamburg * Sievekingplatz 3 * Sitzungssaal 237

  • 18.01.2024: 09:30 Uhr
  • 19.01.2024: 09:00 Uhr
  • 08.02.2024: 09:30 Uhr
  • 09.02.2024: 09:00 Uhr
  • 22.02.2024: 09:30 Uhr
  • 23.02.2024: 09:00 Uhr
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Grußwort an die drei Rondenbarg-Angeklagten in der Schweiz

Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.

Soli-Erklärung

Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!

Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!

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