Bericht vom zweiten Prozesstag (19.1.24)

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Zu Beginn des zweiten Prozesstages geht die Richterin auf das Gespräch nach der Sitzung am 18. Januar ein. Sie verliest dazu einen Vermerk über die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflagen für alle Angeklagten. Bei der Erörterung waren neben den Richter*innen alle Anwält*innen, die Staatsanwaltschaft und die fünf Angeklagten anwesend. Die Richterin sagt, dass das Hooligan-Urteil nicht auf das Rondenbarg-Verfahren übertragen werden kann. Stattdessen will sie es eher mit der Entscheidung im Elbchaussee-Verfahren vergleichen. Eine Einstellung könne nach § 153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) mit einer Geldauflage und einer allgemeinen Form der Distanzierung von Gewalt bei Demonstrationen erfolgen.

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Bericht vom ersten Prozesstag (18.1.24)

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Der Prozess findet im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Hamburg statt. Der Publikumsbereich mit etwa 100 Plätzen ist durch eine massive Glasscheibe und ein Gitter vom Gerichtsbereich abgetrennt.

Der Prozess beginnt mit einer Verspätung von etwa 1,5 Stunden. Grund dafür sind umfangreiche Einlasskontrollen, die das Gericht angeordnet hatte. Die Besucher*innen des Prozesses müssen durch einen Seiteneingang in das Gericht, ihre Sachen werden durchleuchtet, sogar die Schuhe müssen ausgezogen werden. In das Gericht kann nur Papier und Stift mitgenommen werden. Der Publikumsbereich ist, neben Pressevertreter*innen, komplett mit solidarischen Prozessbeobachter*innen gefüllt.

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Update zum Zürcher G20-Prozess

Nach der bekannt gewordenen Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess haben die Angeklagten am Prozesstag am 16.4. den Sitzungssaal verlassen (Bericht hier auf rotehilfech.noblogs.org) und draußen vor dem Gebäude auf der Soli-Kundgebung die untenstehende Prozesserklärung verlesen. Das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben und folgt wohl schriftlich. Angesichts dessen, dass der befangene Richter Vogel lediglich das Datum der Urteilseröffnung anpassen muss, ist damit zu rechnen, dass dies bald geschieht.

Prozesserklärung der Angeklagten im Zürcher G20-Prozess:

„Die Repression gegen die G20-Bewegung ist beachtlich. Hunderte von Prozessen, oft fruchtlose Öffentlichkeitsfahndungen in halb Europa, Monate von U-Haft gegen einzelne, dutzende von wahllosen Hausdurchsuchungen, die sich sogar bis in den Kanton Aargau erstreckten. Die Repression ist dabei offen politisch. Zahlreiche Prozesse drehen sich allein darum, dass die Angeklagten an Demonstrationen gegen den G20 teilgenommen haben. Eine blosse Teilnahme an einer Demo soll bereits kriminalisiert werden. Etwas, dass wir von der Schweizer Justiz mit dem Gummiparagraphen «Landfriedensbruch» zu Genüge kennen, für Deutschland allerdings über den üblichen Rahmen hinaus geht. Diese neue Dimension macht klar, dass es um einen Rachefeldzug des deutschen Staates geht, an dem sich die Schweizer Justiz gerne beteiligt.

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Bericht vom zweiten Prozesstag (9.12.20)

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Nachdem heute erstmals eine zweite Wahlverteidigung im Verfahren aufgetreten ist, wobei noch unklar ist, inwieweit diese dauerhaft an den Verhandlungen teilnehmen kann, war der Vorsitzende Richter Halbach etwas irritiert, konnte dies aber auch nicht behindern.

Zu Beginn der Verhandlung wurde von der Verteidigung ein Aussetzungsantrag des Verfahrens gestellt. Begründet wurde dieser mit der aktuellen Corona-Pandemie und dem erhöhten Infektionsrisiko der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag aus und nach einstündiger Beratung lehnte auch das Gericht den Antrag mit der Begründung ab, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden (was auch mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst rückbesprochen wurde) und auch die Dringlichkeit des Verfahrens eine Fortführung gebiete.

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Bericht vom ersten Prozesstag (3.12.20)

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Am 3.12.2020 startete wie angekündigt der Pilotprozess gegen fünf junge Menschen im so genannten „Rondenbarg-Komplex“ nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Hamburger Landgericht. Vorgeworfen wird den Angeklagten schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen.

Aufgrund der krankheitsbedingten Verhinderung eines Strafverteidigers war bis zuletzt unklar, ob der erste Verhandlungstag stattfinden kann. In letzter Minute – am Morgen des Verhandlungstages – wurde der Verhandlungsumfang durch einen OLG Beschluss auf ein Minimum begrenzt, da eine der Angeklagten durch eine nicht eingearbeitete Vertreterin verteidigt werden musste. Das OLG hatte klargestellt, dass in Abwesenheit des beigeordneten Verteidigers nur die Anklage verlesen und die Angeklagten belehrt werden könnten.

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