Nach der bekannt gewordenen Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess haben die Angeklagten am Prozesstag am 16.4. den Sitzungssaal verlassen (Bericht hier auf rotehilfech.noblogs.org) und draußen vor dem Gebäude auf der Soli-Kundgebung die untenstehende Prozesserklärung verlesen. Das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben und folgt wohl schriftlich. Angesichts dessen, dass der befangene Richter Vogel lediglich das Datum der Urteilseröffnung anpassen muss, ist damit zu rechnen, dass dies bald geschieht.
Prozesserklärung der Angeklagten im Zürcher G20-Prozess:
„Die Repression gegen die G20-Bewegung ist beachtlich. Hunderte von Prozessen, oft fruchtlose Öffentlichkeitsfahndungen in halb Europa, Monate von U-Haft gegen einzelne, dutzende von wahllosen Hausdurchsuchungen, die sich sogar bis in den Kanton Aargau erstreckten. Die Repression ist dabei offen politisch. Zahlreiche Prozesse drehen sich allein darum, dass die Angeklagten an Demonstrationen gegen den G20 teilgenommen haben. Eine blosse Teilnahme an einer Demo soll bereits kriminalisiert werden. Etwas, dass wir von der Schweizer Justiz mit dem Gummiparagraphen «Landfriedensbruch» zu Genüge kennen, für Deutschland allerdings über den üblichen Rahmen hinaus geht. Diese neue Dimension macht klar, dass es um einen Rachefeldzug des deutschen Staates geht, an dem sich die Schweizer Justiz gerne beteiligt.