Tag X: Demonstrationen zur Urteilsverkündung im G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg und Karlsruhe

Versammlungsfreiheit verteidigen!
Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!
Einstellung der Verfahren von Leipzig und Lützerath!

Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine Demonstration von der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Keinem der 86 Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen, die bloße Anwesenheit auf der Demonstration soll für eine Verurteilung reichen. Aus schwarzer Kleidung von Demoteilnehmer*innen soll eine „Unterstützung von Gewalttäter*innen“ konstruiert werden. Das würde Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard etablieren. Allein die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.

Schon jetzt gibt es vergleichbare, kollektive Vorwürfe: Gegenüber 1300 Antifaschist*innen, die in Leipzig auf der Antirepressions-Demo am 3. Juni 2023 nach dem Urteil im Antifa-Ost-Verfahren bis zu elf Stunden eingekesselt wurden. Gegen alle laufen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen Klimaaktivist*innen, die in Lützerath für Klimagerechtigkeit demonstrierten, wird aufgrund ihrer Teilnahme an einer Demonstration wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt. In Baden-Württemberg wird aktuell gegen 167 Teilnehmer*innen der revolutionären 1.-Mai-Demo in Stuttgart ermittelt, denen im Nachgang eines Polizeiangriffes Landfriedensbruch vorgeworfen wird.

Der Ausgang des Rondenbarg-Verfahrens wird auch die weiteren Verfahren maßgeblich beeinflussen, eine Verurteilung wäre ein gefährlicher Dammbruch. Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen.

Kommt am Tag X zur Demonstration nach Hamburg, wo derzeit der Rondenbarg-Prozess stattfindet und nach Karlsruhe, wo sich der Bundesgerichtshof befindet, der bei einer Revision urteilen wird. Tag X ist der Samstag vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess. Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest!

Demonstration
Samstag vor dem Urteil – 15 Uhr – Hamburg und Karlsruhe

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Mal wieder nach Hamburg kommen – Aktuelle Infos zum Rondenbarg-Prozess 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf im so genannten Rondenbarg-Komplex stehen ab 18. Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Hamburger Landgericht. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Prozesse in dieser Sache vorzeitig abgebrochen.

Was ist passiert?
Pressespiegel

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Prozessberichte

Die Rote Hilfe, die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ sowie zahlreiche lokale linke Organisationen und Solidaritätsinitiativen unterstützen die betroffenen Genoss*innen, die als Angeklagte von der Klassenjustiz stellvertretend für uns alle vor Gericht stehen.

Prozesstermine

An jedem Prozesstag wird es ab einer Stunde vor Beginn für die Dauer der Verhandlung eine Kundgebung vor dem Gericht geben.
Termine und Uhrzeiten

Aktuelle Pressemitteilungen der Roten Hilfe

15.01.2024: Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess

08.11.2023: Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Aktuelle Solidaritätserklärungen

Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/erneuter-prozessauftakt-im-g20-rondenbarg-verfahren/

Perspektive Kommunismus
https://perspektive-kommunismus.org/2024/01/15/rondenbarg-prozess-begleitung-und-solidemo-in-hamburg/

Interventionistische Linke
https://interventionistische-linke.org/beitrag/wir-stehen-eurer-seite

Initiative „Grundrechte Verteidigen!“
https://grundrechteverteidigen.de/neuer-g20-prozess-in-hamburg-versammlungsfreiheit-verteidigen/

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Bundesweite Soli-Demo am 20. Januar 2024 in Hamburg

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

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Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

Es gab bereits Prozesse zu den Geschehnissen am Rondenbarg. Fabio aus Italien saß nach seiner Festnahme fast fünf Monate in Untersuchungshaft in Hamburg. Sein Prozess platzte im Februar 2018, weil die Richterin in Mutterschutz ging. Ein weiterer Prozess gegen fünf Minderjährige hatte im Dezember 2020 begonnen und wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Januar 2021 abgebrochen. Jetzt gibt es Anfang 2024 den dritten Anlauf im Rondenbarg-Verfahren gegen sechs Betroffene. Für das Jahr 2024 sind 25 Gerichtstermine, die bis in den August reichen, festgesetzt worden.

Die Ereignisse am Rondenbarg sind auch ein Beispiel für massive Polizeigewalt. Hunderte Menschen hatten während des G20-Gipfels versucht, die Zufahrtswege zum Austragungsort zu blockieren. Vom Protestcamp in Altona machten sich verschiedene Demonstrationszüge auf den Weg. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten ohne Vorwarnung brutal einen davon. Die Polizei rannte unmittelbar, ohne vorherige Durchsagen, mit lautem Gebrüll auf die Demonstration zu. Demonstrant*innen wurden gewaltvoll zu Boden gebracht, geschlagen und beleidigt. Es kam zu zahlreichen Verletzungen, von Platzwunden und Prellungen bis hin zu angestauchten Halswirbeln und offenen Knochenbrüchen.

Die Angegriffenen werden auf die Anklagebank gezerrt und ihr Protest soll kriminalisiert werden. Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ wurde bereits Ende 2019 ins Leben gerufen. Unser Schwerpunkt ist die politische Unterstützung der Angeklagten im sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Achtet auf weitere Ankündigungen zu Aktionen im Rahmen des Rondenbarg-Prozesses.

Für die Einstellung der Verfahren! Unsere Solidarität gegen ihre Repression! United We Stand!

Prozesstermine im Januar und Februar

Landgericht Hamburg * Sievekingplatz 3 * Sitzungssaal 237

  • 18.01.2024: 09:30 Uhr
  • 19.01.2024: 09:00 Uhr
  • 08.02.2024: 09:30 Uhr
  • 09.02.2024: 09:00 Uhr
  • 22.02.2024: 09:30 Uhr
  • 23.02.2024: 09:00 Uhr
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Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess

Wir dokumentieren einen Artikel von rotehilfech.noblogs.org:

Richter am Bezirksgericht Zürich vorverurteilt politisch Angeklagte: Im Zürcher G20-Prozess von diesem Freitag steht das Urteil seit letztem Herbst fest! Das politisch motivierte Verfahren gegen Militante gerät so endgültig zur Farce. Unterstützen wir die Angeklagten – 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!

Diesen Freitag, 16. April, soll vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen drei Menschen stattfinden. Es geht um die Proteste gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg. Der Prozess war ursprünglich auf vergangenen Dezember angesetzt, wurde damals aber kurzfristig wegen Covid verschoben. Nun soll der aufgeschobene Prozess nachgeholt werden.

Der Prozess soll stattfinden, doch das Urteil steht schon fest. In den Akten, die den Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch (schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom vergangenen Herbst. Lediglich das Strafmass steht vor dem Prozess noch offen. Im Klartext heisst das: Die Vorverurteilung steht fest und die Gerichtsverhandlung gerät endgültig zur Farce.

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Heraus zum 15. März und 18. März!

Rund um den 15.3., dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt, und dem 18. März, dem Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen, gibt es bundesweit viele Aktionen und (Online-)Veranstaltungen.

In Hamburg gibt es folgende Termine:

18. März 2021 | 10 bis 14 Uhr | Kundgebung | Hamburg | Sievekingplatz 3
Kundgebung zum Tag der politischen Gefangenen
Infos

18. März 2021 | 17 Uhr | Kundgebung | Hamburg | Bahnhof Sternschanze
„Solidarität mit Banu!“ Kundgebung in Solidarität mit der von Abschiebung bedrohten Aktivistin Banu Büyükavcı

20. März 2021 | 14 bis 17 Uhr | Kundgebung | Hamburg | JVA Billwerder
„Solidarität mit Musa Aşoğlu! Freiheit für alle politischen Gefangenen!“
Infos

Eine Auflistung aller bundesweiten Termine gibt es auf rote-hilfe.de und bei Gemeinschaftlicher Widerstand.

Die Rote Hilfe veröffentlicht zudem wie jedes Jahr ihre Sonderausgabe zum 18. März, die fünf Zeitungen beiliegt, auf den Aktionen erhältlich ist oder beim Rote Hilfe Literaturvertrieb bestellt werden kann.

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Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ruft zu Aktionen gegen Repression und Polizeigewalt auf

Anlässlich des 15. März, dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt und dem 18. März, dem internationalen Tag der politischen Gefangenen ruft die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand dazu auf, an Aktionen teilzunehmen oder auch selbst aktiv zu werden. Sie will im Rahmen dieser beiden Daten die Kriminalisierung von linken und emanzipatorischen Bewegungen, das Knastsystem und den institutionalisierten Rassismus in Polizei und Justiz thematisieren. In Berlin und Stuttgart wird es Demonstrationen geben.

Aufruf als PDF

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Rondenbarg-Pilotverfahren gegen fünf Aktivist*innen startet am 3. Dezember (Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand)

Die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex sind nicht nur ein weiterer Höhepunkt in der massiven Repressionswelle gegen G20-Gegner*innen, die auch dreieinhalb Jahre nach dem Gipfel in Hamburg im Juli 2017 weiter ungebrochen ist. sondern mit insgesamt über 80 Angeklagten der größte Mammutprozess gegen Linke seit Jahrzehnten.

Am 3. Dezember 2020 beginnt nun der Pilotprozess gegen die fünf jüngsten Angeklagten, die bei den G20-Protesten noch minderjährig waren. Über viele Monate hinweg müssen die Heranwachsenden nun wöchentlich nach Hamburg zu ihren Prozessterminen pendeln, was eine ungeheure Belastung für die fünf Betroffenen darstellt. Die eigentlichen Ereignisse geben wahrlich keinen Anlass zu einem so aufgeblähten Prozess. Etwa 200 Demonstrant*innen, die auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren, wurden am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld ohne Vorwarnung von einer BFE-Einheit angegriffen.

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