Grußwort an die drei Rondenbarg-Angeklagten in der Schweiz
Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.
Soli-Erklärung
Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!
Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!