Prozesserklärung der Angeklagten vom 08.02.2024

Die beiden Angeklagten, die den Rondenbarg-Prozess weiter fortsetzen und das Einstellungsangebot ablehnten, haben heute folgende Prozesserklärung im Gericht verlesen:

Wir haben uns entschieden, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen abzulehnen. Seit sechseinhalb Jahren leben wir in Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen: Für jeden von uns ist es eine Belastung hier vor Gericht zu stehen, Als Angeklagte stehen wir unter enormem Druck mit ernsten beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Einbußen. Für eine Mitangeklagte war sogar ihr Aufenthaltsstatus von dem Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Manche von uns haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen. Wir alle kritisieren aber einheitlich die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen:

Im Kontext eines massiven Angriffs der Polizei auf die Demonstration am Rondenbarg, bei dem 14 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, wird von uns eine „Distanzierung von Gewalt“ gefordert. Das ist aus unserer Sicht eine Täter-Opfer-Umkehr. Wieso sollen wir uns von etwas distanzieren, das uns überhaupt nicht vorgeworfen wird? Wir können das nicht anders lesen als ein Versuch der Staatsanwaltschaft, uns und die Proteste gegen die G20 zu stigmatisieren. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten? Wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt? Warum sollen wir Geld zahlen, wenn wir seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen, jetzt alle zwei Wochen anreisen und die Kosten für unsere Verteidigung bezahlen müssen? Warum sollten manche als Teil des Angebots davon absehen, Entschädigung für die Untersuchungshaft zu fordern?

Bereits in den ersten Verhandlungstagen sind die zentralen Punkte der Anklage in sich zusammengefallen. Die vorsitzende Richterin bezeichnete es am ersten Prozesstag als „Wahnsinn“, das Vefahren in dieser Form überhaupt zu führen. Wir verstehen nicht, warum jetzt auch noch über Auflagen gestritten werden muss. Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren in die Länge? Warum wird der Prozess nicht heute und ohne Auflagen eingestellt?

Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist. Jeder weitere Prozesstag wäre ein Tag zu viel: Allein die Möglichkeit ohne individuellen Tatvorwurf vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Verfahren muss deshalb noch heute, und ohne Auflagen eingestellt werden.

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Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Heute war der erste Prozesstag im G20-Rondenbarg-Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Zwei der Angeklagten haben während des Prozesses eine von allen Angeklagten gemeinsam getragene Prozesserklärung verlesen.

Gemeinsame Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Gipfelproteste wie in Hamburg haben eine lange Tradition: Seit Jahrzehnten gehen weltweit Hunderttausende gegen die G20 auf die Straße. Und das hat auch gute Gründe. Die G20 gründeten sich im Zuge der Asienkrise 1999. Sie hinterließ tiefe Spuren weltweit: Massive Sozialkürzungen, Arbeits- und Wohnungsverluste, Hunger, Armut, Elend für Millionen von Menschen. Die G7 – selbst ein Produkt der großen globalen Krise in den 70er Jahren – initiierten deshalb ein Treffen der 20 mächtigsten Staaten der Welt, das von nun an jährlich stattfindet. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Weltwirtschaft zu stabilisieren. Aber die nächste Erschütterung ließ nicht lange auf sich warten. 2008 folgte ein erneuter Crash, die größte Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem zweiten Weltkrieg. Wieder wurden Krisenlasten auf dem Rücken der Bevölkerung abgewälzt.

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Mal wieder nach Hamburg kommen – Aktuelle Infos zum Rondenbarg-Prozess 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf im so genannten Rondenbarg-Komplex stehen ab 18. Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Hamburger Landgericht. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Prozesse in dieser Sache vorzeitig abgebrochen.

Was ist passiert?
Pressespiegel

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Prozessberichte

Die Rote Hilfe, die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ sowie zahlreiche lokale linke Organisationen und Solidaritätsinitiativen unterstützen die betroffenen Genoss*innen, die als Angeklagte von der Klassenjustiz stellvertretend für uns alle vor Gericht stehen.

Prozesstermine

An jedem Prozesstag wird es ab einer Stunde vor Beginn für die Dauer der Verhandlung eine Kundgebung vor dem Gericht geben.
Termine und Uhrzeiten

Aktuelle Pressemitteilungen der Roten Hilfe

15.01.2024: Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess

08.11.2023: Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Aktuelle Solidaritätserklärungen

Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/erneuter-prozessauftakt-im-g20-rondenbarg-verfahren/

Perspektive Kommunismus
https://perspektive-kommunismus.org/2024/01/15/rondenbarg-prozess-begleitung-und-solidemo-in-hamburg/

Interventionistische Linke
https://interventionistische-linke.org/beitrag/wir-stehen-eurer-seite

Initiative „Grundrechte Verteidigen!“
https://grundrechteverteidigen.de/neuer-g20-prozess-in-hamburg-versammlungsfreiheit-verteidigen/

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Grußwort an die drei Rondenbarg-Angeklagten in der Schweiz

Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.

Soli-Erklärung

Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!

Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!

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Update zum Zürcher G20-Prozess

Nach der bekannt gewordenen Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess haben die Angeklagten am Prozesstag am 16.4. den Sitzungssaal verlassen (Bericht hier auf rotehilfech.noblogs.org) und draußen vor dem Gebäude auf der Soli-Kundgebung die untenstehende Prozesserklärung verlesen. Das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben und folgt wohl schriftlich. Angesichts dessen, dass der befangene Richter Vogel lediglich das Datum der Urteilseröffnung anpassen muss, ist damit zu rechnen, dass dies bald geschieht.

Prozesserklärung der Angeklagten im Zürcher G20-Prozess:

„Die Repression gegen die G20-Bewegung ist beachtlich. Hunderte von Prozessen, oft fruchtlose Öffentlichkeitsfahndungen in halb Europa, Monate von U-Haft gegen einzelne, dutzende von wahllosen Hausdurchsuchungen, die sich sogar bis in den Kanton Aargau erstreckten. Die Repression ist dabei offen politisch. Zahlreiche Prozesse drehen sich allein darum, dass die Angeklagten an Demonstrationen gegen den G20 teilgenommen haben. Eine blosse Teilnahme an einer Demo soll bereits kriminalisiert werden. Etwas, dass wir von der Schweizer Justiz mit dem Gummiparagraphen «Landfriedensbruch» zu Genüge kennen, für Deutschland allerdings über den üblichen Rahmen hinaus geht. Diese neue Dimension macht klar, dass es um einen Rachefeldzug des deutschen Staates geht, an dem sich die Schweizer Justiz gerne beteiligt.

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Vorverurteilung im Zürcher G20-Prozess

Wir dokumentieren einen Artikel von rotehilfech.noblogs.org:

Richter am Bezirksgericht Zürich vorverurteilt politisch Angeklagte: Im Zürcher G20-Prozess von diesem Freitag steht das Urteil seit letztem Herbst fest! Das politisch motivierte Verfahren gegen Militante gerät so endgültig zur Farce. Unterstützen wir die Angeklagten – 8 Uhr BGZ (Badenerstrasse 90)!

Diesen Freitag, 16. April, soll vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen drei Menschen stattfinden. Es geht um die Proteste gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg. Der Prozess war ursprünglich auf vergangenen Dezember angesetzt, wurde damals aber kurzfristig wegen Covid verschoben. Nun soll der aufgeschobene Prozess nachgeholt werden.

Der Prozess soll stattfinden, doch das Urteil steht schon fest. In den Akten, die den Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch (schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom vergangenen Herbst. Lediglich das Strafmass steht vor dem Prozess noch offen. Im Klartext heisst das: Die Vorverurteilung steht fest und die Gerichtsverhandlung gerät endgültig zur Farce.

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Rote Hilfe Zeitung: Politische Prozesse und Aussageverweigerung

Die neue Rote Hilfe Zeitung ist vor kurzem erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Prozesse und Aussageverweigerung – passend auch zum Thema Rondenbarg – mit vielen spannenden Artikeln und Gesprächen, u.a. mit der Ortsgruppe Stuttgart über die Solidaritätsarbeit in politischen Großverfahren.

Des weiteren gibt es in der Zeitung einen lesenswerten Artikel zur kürzlich „entdeckten“ Polizeidatenbank „CRIME Schwarzer Block“ der Hamburger Ermittlungsbehörden, in der seit dem G20-Gipfel knapp 11.000 Personen gespeichert wurden.

Im hinteren Teil der Zeitung findet sich eine ausführliche Rezension des Buches „Teilnahme verboten“ von Julia Baroni, der Mutter von Fabio V., der ebenfalls im Rondenbarg festgenommen wurde, in U-Haft saß, öffentlich stigmatisiert wurde und dessen Prozess letztendlich ebenfalls abgebrochen und bis heute nicht fortgesetzt wurde.

Erhältlich ist die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel und im Literaturvertrieb der Roten Hilfe oder als PDF-Download.

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„Repression kennt viele Wege“

„Wenn hier, hinter verschlossenen Türen, Videos, Aussagen und andere angebliche Beweise in aller Ausführlichkeit vorgebracht und gewertet werden, wenn also am Ende die Geschichte der Staatsanwaltschaft steht – dann können alle folgenden Rondenbarg-Prozesse darauf aufbauen und so wesentlich schneller und einfacher durchgezogen werden. Denn dann muss nicht mehr geklärt werden, was am Rondenbarg passiert ist – das wurde ja schon unter Ausschluss der Öffentlichkeit geklärt. In den Folgeprozessen geht es dann aus Sicht der Anklage nur noch darum, ob die anderen Angeklagten dabei waren, ob sie vielleicht Reue zeigen, sich von der Demo und ihren Genoss*innen distanzieren. Deshalb ist das Ergebnis dieses Pilotprozesses nicht nur für die fünf Jugendlichen existenziell, sondern auch für die knapp 80 anderen Angeklagten.“

Interview mit Kim König von der Roten Hilfe Hamburg im neuen deutschland zum aktuellen Stand der Rondenbarg-Prozesse und der Strategie hinter der Verfahrensführung.

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„Das Verfahren folgt politischer Agenda eines Teils der Justiz“

Matthias Wisbar, Mitglied im Republikanischen Anwaltsverein (RAV), Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger und Verteidiger einer der fünf Angeklagten im Rondenbarg-Prozess spricht in einem ausführlichen Interview in der jungen Welt über „Feindstrafrecht“ gegen G-20-Gegner*innen, den Prozess und hasserfüllte Haftbefehle.

In einem aktuellen Videoclip von leftvision zum Prozess kommen außerdem Yannik, einer der aktuell angeklagten Aktivist*innen, und Fabio zu Wort:

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